Telekom-Prozess

Strafe abgemildert: Acht Monate Haft für Hochegger

Österreich
23.08.2016 11:46

Peter Hochegger ist am Dienstag im sogenannten Telekom-IV-Verfahren mit einer deutlich milderen Strafe als im ersten Rechtsgang davongekommen. Für das Vermitteln von Zahlungen in Höhe von insgesamt 960.000 Euro, die die Telekom Austria auf Basis von Scheinrechnungen über zwei parteinahe Werbeagenturen dem BZÖ zukommen ließ, setzte es zwei Jahre teilbedingt. Acht Monate davon muss der Ex-Lobbyist in Haft - vermutlich mit Fußfessel in den eigenen vier Wänden - verbüßen.

Im August 2013 war Hochegger wegen Untreue als Beteiligter noch zu zweieinhalb Jahren unbedingt verurteilt worden. Im nun ergangenen Spruch sah ihm der Schöffensenat den Rest unter Setzung einer dreijährigen Probezeit nach.

Verteidiger: "Ein sehr hartes Urteil"
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Karl Schön erbat Bedenkzeit. In einer ersten Reaktion meinte er gegenüber Medienvertretern: "Ein sehr hartes Urteil". Das Gericht habe einige Milderungsgründe nicht berücksichtigt. Staatsanwalt Michael Radasztics gab vorerst keine Erklärung ab.

Hochegger war in Handschellen in den Saal 106 des Wiener Straflandesgerichts geführt worden. Unrasiert, bleich und abgezehrt hinterließ der 67-Jährige einen deutlich angeschlagen Eindruck. Der Antrag seines Verteidigers auf Vertagung wegen Verhandlungsunfähigkeit wurde allerdings abgewiesen. Ausschlaggebend dafür waren die Feststellungen der beigezogenen psychiatrischen Sachverständigen Sigrun Roßmanith, die Hochegger am vergangenen Freitag zwei Tage in der Justizanstalt Wien-Josefstadt untersucht hat, in der er sich seit knapp einer Woche wegen Fluchtgefahr in U-Haft befindet.

Die in einem vom Verteidiger vorgelegten Privatgutachten behauptete schwere Depression "liegt ganz dezidiert nicht vor", präsentierte Roßmanith im Gerichtssaal ihre Untersuchungsergebnisse. Dasselbe gelte für ein angebliches Suizidalsyndrom. Sie bescheinigte Hochegger lediglich eine Anpassungsstörung als Reaktion auf eine "Lebensumbruchphase. Und in einer solchen ist er ja."

Strafnachlass auch für Gernot Rumpold
Über einen Strafnachlass durfte sich am Dienstag auch der wegen Untreue verurteilte ehemaligen FPÖ-Bundesgeschäftsführer Gernot Rumpold freuen. Statt ursprünglich drei Jahren unbedingter Haft lautet die Strafbemessung nun auf 33 Monate teilbedingt.

Mit den über sie verhängten Strafen dürften sowohl Rumpold als auch Hochegger mit ziemlicher Sicherheit dem Gefängnis entgehen. Sie scheinen prädestiniert für die Fußfessel, da der Vollzug in Form des elektronisch überwachten Hausarrests dann in Betracht kommt, wenn der zu verbüßende Strafteil zwölf Monate nicht übersteigt.

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