"Kunstfreiheit"

Strache vor VwGH gegen “Vorstadtweiber” abgeblitzt

Österreich
01.12.2016 08:53

Heinz-Christian Strache ist vor dem Verwaltungsgerichtshof mit seiner Beschwerde gegen die ORF-Serie "Vorstadtweiber" abgeblitzt. Der FPÖ-Chef sah sich in einem Dialog der Serie als homosexuell bezeichnet. Das Höchstgericht verwies unter anderem auf die für Spielfilme und Fernsehserien geltenden Kunstfreiheit.

"Nach dem für einen Durchschnittsbetrachter zu gewinnenden Gesamteindruck kann weder der Verdacht noch die Vermutung der (offen gelebten) Homosexualität des Revisionswerbers übrig bleiben", hielt der VwGH fest. Bereits zuvor waren die Medienbehörde KommAustria und das Bundesverwaltungsgericht zu dem Schluss gekommen, dass eine solche Behauptung gar nicht aufgestellt wurde.

Es war folgende Dialogpassage, die im Vorjahr den Groll Straches auf sich zog: "In Deutschland der Westerwelle oder dieser Berliner Bürgermeister. Oder bei uns der Strache. Die sind doch alle schwul und stehen dazu. - Der Strache? - Nein, den mein ich gar nicht. Der Kärntner da. - Da kommen einige infrage." Der ORF hatte die Szene zwar aus der gesendeten Version herausgeschnitten, in der Untertitelung für Hörbehinderte blieb der Dialog aber versehentlich stehen.

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