Darja Klischina

Russische Weitsprung-Beauty darf doch starten

Sport
15.08.2016 09:04

Weitspringerin Darja Klischina hat einen Sieg vor Gericht errungen und darf nun doch als einzige russische Leichtathletin an den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro teilnehmen. Der Internationale Sportgerichtshof CAS gab am Montag dem Einspruch der Athletin gegen ihren Ausschluss durch den Leichtathletik-Weltverband IAAF statt.

Nach einer vierstündigen Anhörung am Sonntagnachmittag entschied das Ad-hoc-Gremium des höchsten Sportgerichts noch in der Nacht auf Montag zugunsten Klischinas. In einer ersten Begründung des Gremiums, das während Olympischer Spiele dringende Fälle schnell entscheiden muss, hieß es: "Die Athletin hat sachdienlich begründet, dass sie während der "relevanten Zeit" Subjekt von vollständig konformen Dopingkontrollen - innerhalb und außerhalb der Wettbewerbe - außerhalb Russlands war", hieß es in dem kurzen Statement. Eine ausführliche Begründung ihres Urteils wollen die Richter nachliefern.

Klischina freut sich auf ihren Einsatz
Damit ist die 25-Jährige bei der Weitsprung-Qualifikation am Dienstag startberechtigt. Die übrigen russischen Leichtathleten sind wegen systematischen Dopings in dem Land von den Spielen ausgeschlossen. Klischina reagierte begeistert auf die Starterlaubnis. "Jetzt kann ich mich voll und ganz auf den Wettkampf konzentrieren und mein Olympia-Erlebnis genießen, von dem ich schon träume, seit ich als junges Mädchen mit dem Weitsprung begonnen habe", schrieb Klischina auf ihrer Facebook-Seite.

Doping-Proben illegal geöffnet?
Die IAAF hatte Klischina als einziger russischer Leichtathletin zunächst das Olympia-Startrecht eingeräumt, weil sie seit drei Jahren in den USA lebt und damit - wie zunächst angenommen-, nicht in das Doping-System ihres Landes eingebunden war. Auf Grundlage neuer Informationen entzog die IAAF der Sportlerin dann aber das Sonderstartrecht wieder. Die ARD hatte am Sonntag berichtet, dass Doping-Proben von Klischina in Russland entdeckt worden sein sollen, die mutmaßlich illegal geöffnet wurden. Klischina hatte gegen diese Entscheidung umgehend Einspruch beim CAS eingelegt.

Sonderstartrecht erwirkt
Das Ad-hoc-Komitee betonte ausdrücklich, dass es die Wettkampfregeln der IAAF berücksichtigt habe. Daher seien die Richter zu dem Schluss gekommen, dass die frühere Entscheidung des Leichtathletik-Weltverbandes, Klischina ein Sonderstartrecht einzuräumen, "noch immer gültig ist - trotz der von Prof. McLaren eingebrachten zusätzlichen Informationen".

In ihrem Bericht hatten die Ermittler der Welt-Anti-Doping-Agentur am 18. Juli Russland staatlich gesteuertes Doping vorgeworfen. Es gebe zahlreiche gravierende Belege für die Verwicklung von staatlichen Stellen in den Sportbetrug, sagte WADA-Chefermittler Richard McLaren. So seien im Moskauer Anti-Dopinglabor über Jahre hinweg positive Proben verschwunden, um gedopte russische Athleten zu schützen. Das russische Sportministerium habe die Manipulationen überwacht, sagte McLaren.

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(Bild: KMM)



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