Missbrauchsprozess

Peter Seisenbacher jetzt per Haftbefehl gesucht

Österreich
16.01.2017 21:28

Im Dezember hatte Judo-Doppelolympiasieger Peter Seisenbacher seinen Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen platzen lassen, indem er unentschuldigt seiner Verhandlung im Wiener Landesgericht für Strafsachen fernblieb. Seither fehlt von ihm jede Spur. Jetzt wurde bekannt, dass ein europäischer Haftbefehl gegen Seisenbacher erlassen wurde. "Der Angeklagte ist weltweit zur Verhaftung ausgeschrieben", bestätigte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Montag.

Der Haftbefehl sei bereits am 19. Dezember erlassen worden, nur wenige Stunden nach dem unentschuldigten Fernbleiben Seisenbachers vor Gericht, teilte das Wiener Straflandesgericht per Aussendung mit. "Aus kriminaltaktischen Gründen und um die Fahndung nicht zu behindern, wurde von einer Information der Medien und Öffentlichkeit vorerst Abstand genommen", hieß es in der Mitteilung.

Keine Auskunft zu möglicher Fluchtroute
Nach dem Nichterscheinen des 56-Jährigen am Wiener Landesgericht für Strafsachen waren Ermittlungen zu seinem aktuellen Aufenthaltsort aufgenommen worden. Seisenbacher war zuletzt als Trainer der Judo-Herrennationalmannschaft in Aserbaidschan tätig, wo er sich allerdings nicht mehr befinden dürfte. Informationen deuten darauf hin, dass er bereits Ende Dezember den vorderasiatischen Staat verlassen hat. Zu seiner möglichen Fluchtroute gibt sich die Justiz bedeckt: "Zu Fahndungsmaßnahmen können derzeit keine Angaben gemacht werden", war der Medieninformation des Landesgerichts zu entnehmen.

Missbrauchsprozess
Laut Anklage soll Seisenbacher - damals 37 Jahre alt - ab 1997 ein damals neunjähriges Mädchen bedrängt haben. Bei der Schülerin handelte es sich um die Tochter eines guten Freundes, die in dem Judo-Verein, in dem Seisenbacher nach dem Ende seiner aktiven Karriere als Trainer tätig war, die fernöstliche Kampfkunst erlernen wollte. Von 1999 an - das Mädchen war elf Jahre alt - kam es laut Angaben der Betroffenen zu geschlechtlichen Handlungen, die als schwerer sexueller Missbrauch einer Unmündigen qualifiziert sind. Die Schülerin soll bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs von Seisenbacher wiederholt missbraucht worden sein.

Im Sommer 2004 soll sich der Ex-Judoka laut Anklage einem weiteren, damals 13 Jahre alten Mädchen zugewandt haben, das ihm ebenfalls als Trainer anvertraut war. Auch mit dieser Unmündigen soll es zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Bereits im August 2001 soll sich der Olympiasieger auf einem Judo-Sommerlager an ein drittes Mädchen herangemacht haben, die 16-Jährige wehrte ihn ihrer Darstellung zufolge aber ab. Für die Staatsanwaltschaft stellt sich dieser Vorgang als versuchter Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses dar.

Seisenbacher hatte sich vor seinem Verschwinden zu den gegen ihn gerichteten Vorwürfen nicht öffentlich geäußert. Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

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