18 Monate bedingt

Nazi-Parolen im Netz: 45-Jähriger verurteilt

Web
04.07.2016 16:54

Ein 45-Jähriger hat sich am Montag im Landesgericht Linz wegen NS-Wiederbetätigung und Verhetzung verantworten müssen. Er hatte im September auf der Homepage des Ansfeldener Bürgermeisters Nazi-Maßnahmen propagiert und auf seiner Facebook-Seite einschlägige Lieder verlinkt. Außerdem verunglimpfte der Mann Muslime. Er wurde zu 18 Monaten bedingt verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Ich weiß nicht", war die meistgehörte Antwort, die Richter Klaus Peter Bittmann auf seine Nachfragen zum Motiv von dem Angeklagten zu hören bekam. Wie er die beiden Lieder "Wir sind braune Soldaten" und "Hakenkreuz am Stahlhelm" im Internet gefunden hat, konnte er nicht genau beantworten. Er glaubte sich zu erinnern, bei einer Suchmaschine den Begriff Marschmusik eingegeben zu haben.

Angeklagter war wütend über Flüchtlingsunterkunft
Keine Erklärung konnte er anfangs geben, warum er auf die Internetseite des Bürgermeisters unter anderem den Slogan "Mauthausen ist auch wieder offen" stellte. Auf dessen offizieller Homepage wurde über die Unterstützung einer Flüchtlingsunterkunft informiert. Da "ist mir die Hutschnur gerissen", erinnerte sich der Stapelfahrer dann aber doch.

Denn wenige Tage zuvor sei er im Rathaus gewesen, um eine einmalige Finanzhilfe für seine psychisch kranke Frau und ihn zu erhalten. "Die bekam ich nicht, aber die Flüchtlinge, die nicht arbeiten, bekommen Geld", ärgerte er sich - im September 2015 war der Arbeiter nach einer Operation im Krankenstand. Warum er seiner Wut ausgerechnet mit dem Verweis auf das ehemalige KZ-Mauthausen Luft gemacht habe, darauf reagierte der Mann mit Achselzucken. "Eindeutiger geht es ja nicht mehr", schüttelte Bittmann nur den Kopf.

Verteidiger spricht von Provokation und "Dummheit"
Pflichtverteidiger Harald Papesch hingegen wollte dies nur als "Dummheit" verstanden wissen, sein Mandant habe "provoziert". "Ich habe mit der ganzen Sache nichts zu tun", versicherte der Angeklagte den Geschworenen, kein Neonazi zu sein. Das konnte auch Staatsanwalt Stefan Weilguni nicht glauben. "Sie haben sich doch ein Hakenkreuz-Tattoo am Arm stechen lassen" merkte er an. "Da war ich noch jung, heute habe ich das nicht mehr", meinte der Mann.

Noch wortkarger gab er sich, als es um den Straftatbestand der Verhetzung ging. Auf seiner Facebook-Seite wurde im Oktober dann noch ein Foto von einem betenden Mann mit dem Untertitel "Der neue Staubsauger. Modell: Muslime-Fussellutscher Turbo" gefunden. "Das habe ich geschickt bekommen", mehr hatte der Angeklagte nicht zu sagen.

Richter Bittmann wertete das Tatsachengeständnis des Angeklagten sowie dessen Unbescholtenheit als Milderungsgrund und setzte das Strafausmaß im unteren Bereich an. Bis zu zehn Jahre Haft drohen bei Verstoß gegen Paragraf 3g Verbotsgesetz. Staatsanwalt  Weilguni gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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