12 Fälle aufgeflogen

Maturaarbeiten manipuliert: Lehrer verurteilt

Österreich
08.11.2016 16:13

Ein suspendierter Mathematiklehrer ist der Manipulation von fünf Maturaarbeiten am Militärgymnasium Wiener Neustadt im Mai 2015 schuldig gesprochen worden. Er wurde wegen Missbrauchs der Amtsgewalt zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe plus 7200 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil Verteidigung und Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgaben.

Der Pädagoge am Oberstufenrealgymnasium der Theresianischen Militärakademie hatte sich teilschuldig bekannt. Laut Staatsanwaltschaft hatte er selbst Korrekturen vorgenommen, eine Schülerin am Tag nach der schriftlichen Klausur sogar zum "Ausbessern" angeleitet und in weiteren Arbeiten falsche Ergebnisse als richtig bewertet. Insgesamt wurden der Kommission damit zwölf nachträglich korrigierte bzw. manipulierte Arbeiten vorgelegt, so die Anklägerin. Eine Schülerin habe auf Vorschlag des Lehrers für alle dieselben Stifte besorgt. Das räumte der Mann ebenso ein wie das Treffen mit der Schülerin, die ihm leidgetan habe.

Stichproben brachten Abweichungen ans Licht
Die Causa flog aufgrund von Gerüchten von Schülern der Parallelklasse auf. Laut dem Schuldirektor hatten sich im Winter 2014 Eltern beim Landesschulrat über mangelnde Maturavorbereitung seitens des Mathematik-Professors beschwert. In der Folge gab es Förderkurse, um die Schüler in dem Fach an das Level der Parallelklasse heranzuführen. Auf Anraten der Schulinspektorin kopierte der Direktor die abgegebenen Mathe-Arbeiten stichprobenartig - und bemerkte bei einem Vergleich mit den korrigierten Arbeiten in zwei Fällen Unterschiede.

"Im Zweifel für den Schüler"
Der Verteidiger sprach von einem "Blackout" seines Mandanten infolge von Überbelastung. Er wies aber zurück, dass der Lehrer sich bei der Zentralmatura in ein besseres Licht rücken wollte. Trotz der bevorstehenden Auflösung des Militärgymnasiums im Jahr 2018 hätte der 58-Jährige nichts zu befürchten gehabt, sondern damals sogar schon eine Zusage für ein anderes Gymnasium in der Tasche gehabt. Zu einer allenfalls milderen Bewertung meinte er: "Was wäre denn das für ein Lehrer, der seinen Schülern nicht wohlwollend gegenübertritt und sagt, im Zweifel für den Schüler."

Aus Verteidigersicht seien hier "mathematische Raffinessen" angeklagt, erinnerte der Anwalt des Mannes auch an die Kritik an der Zentralmatura. Dass dies enormen Druck ausgelöst habe, bestätigte auch die Schulinspektorin. Sie bekräftigte allerdings, dass die Schüler in jener Klasse im Vorfeld der Matura offenbar zu wenig Feedback bekommen hätten.

Urteil aus generalpräventiven Gründen
Mildernd wirkten sich die Unbescholtenheit, das Teilgeständnis und die altruistischen Motive des Angeklagten aus, der seinen Schülern helfen wollte, die Hochschulreife zu erlangen. Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren sei man im untersten Bereich geblieben, aus generalpräventiven Gründen sei aber keine Diversion oder bloße Geldstrafe möglich gewesen, so die Richterin.

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