Prozess in OÖ

Luchs-Abschuss: 11.160 Euro Geldstrafe für Jäger

Österreich
29.06.2016 13:15

Ein 65-jähriger Jäger ist am Mittwoch im Landesgericht Steyr wegen des Abschusses eines Luchses im Nationalpark Kalkalpen zu einer Geldstrafe von 11.160 Euro verurteilt worden, zudem muss er dem Schutzgebiet 12.101 Euro zahlen. Darüber hinaus wurden ein Tierpräparator sowie ein Fleischhauer u.a. wegen Falschaussage zu 4320 bzw. 2160 Euro verurteilt. Die Sprüche sind nicht rechtskräftig.

Der Nationalpark betreibt ein Wiederansiedlungsprogramm für Luchse und vermisst seit Längerem sämtliche Männchen. Von Anfang an stand der Verdacht illegaler Abschüsse im Raum. Nachdem das Landeskriminalamt ein Tier in der Tiefkühltruhe eines Präparators gefunden hatte, geriet der 65-Jährige ins Visier der Ermittler. Dann gestand aber überraschend seine Frau, das Tier geschossen zu haben. Sie wurde bereits rechtskräftig dafür verurteilt.

Auch Luchs "Klaus" abgeschossen?
Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass noch weitere Tiere erlegt wurden. Ankläger Wilfried Kondert räumte ein, dass man zwar keinen zweiten Kadaver gefunden habe, allerdings war der in der Tiefkühltruhe verwahrte Balg in einen Sack mit der Aufschrift "13. Mai 2012" verpackt. Zu diesem Datum war der von der Frau geschossene - als "B7" identifizierte - Luchs noch nicht auf der Welt. In dem Sack könnte also ursprünglich ein weiteres Tier, eventuell der ebenfalls verschwundene "Klaus", gewesen sein, so der Verdacht.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf die Zeugenaussage einer Ex-Geliebten des 65-Jährigen, der er detailliert von dem Abschuss erzählt und ihr entsprechende Handyfotos gezeigt haben soll. Der Angeklagte will allerdings nur theoretisch darüber gesprochen haben, erklärte er vor Gericht. Ein weiterer Zeuge berichtete von Gerüchten, dass zudem "jemand aus dem Landesschulrat und ein Politiker" weitere Luchse geschossen haben sollen, das ließ sich aber nicht näher verifizieren.

Richter ortet "gewisses Netzwerk"
Der Prozess zeichnete sich - wie bereits jener gegen die Frau des 65-Jährigen - durch zahlreiche Erinnerungslücken bei Zeugen aus. Der Tierpräparator, den das Ehepaar mit dem Ausstopfen beauftragt hatte, und ein Zeuge aus dem ersten Prozess waren deshalb wegen Falschaussage und Begünstigung angeklagt, der Präparator zudem wegen Verstoßes gegen das Artenhandelsgesetz.

Der Staatsanwalt ortete ein "gewisses Netzwerk" und forderte drei Schuldsprüche. Man sei bei Gericht "einiges gewohnt", sagte Richter Wolf-Dieter Graf. "Aber was in diesem Verfahren gelogen und nicht die Wahrheit gesagt wurde, ist herauszustreichen."

Er verurteilte den 65-Jährigen zu 11.160 Euro Geldstrafe und 12.101 Euro Schadensersatz. Der Präparator fasste 4320 Euro aus, der Fleischhauer 2160 Euro. Der WWF, der sich dem Verfahren angeschlossen hatte, wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Alle Angeklagten kündigten volle Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele