Syrer darf bleiben

Keine Abschiebung wegen Demo-Teilnahme in Wien

Österreich
05.11.2016 10:59

Die Demos in der Innenstadt ärgern viele Wiener, Unternehmer und Politiker. Einen syrischen Flüchtling und seine Familie rettete die Teilnahme an einer Protestaktion nun vor der Abschiebung. Weil er mitmarschierte, drohe ihm daheim Folter und Verfolgung, entschied die Justiz. Die Familie darf nun in Wien bleiben.

Ein Foto, das den Syrer bei einer City-Demo zeigt, brachte in der langen Chronologie der negativen Asylbescheide die Wende - hier der Überblick über die Ereignisse:

  • Alles beginnt am 13. November 2013 nach der Einreise des Syrers mit dem ersten Asylantrag bei den heimischen Behörden.
  • Am 3. April 2014 wird die Zuerkennung des Asylberechtigten-Status abgewiesen.
  • Am 23. Juni 2016 legt der Syrer zu seiner erneuten Beschwerde gegen den negativen Bescheid Fotos vor, die ihn während einer Wiener Demo gegen das syrische Regime zeigen. Ein syrischer Verein und ein Zeuge bescheinigen ihm die "exilpolitische Tätigkeit".
  • Der Antrag der inzwischen nach Wien gereisten Ehefrau und des minderjährigen Sohnes wird am 5. Juli 2016 ebenfalls abgewiesen.
  • Bundesverfassungsgericht, 6. Oktober 2016: Vor Richter Tomas Marth erläutert der Syrer mit den Bildern als Beweis erneut seine exilpolitischen Aktivitäten.
  • Die Entscheidung fällt: Da oppositionelle Aktivitäten im Ausland vom Regime beobachtet würden, sei bei einer Rückkehr mit Haft oder Folter zu rechnen. Die Familie, die sich in Wien nichts zuschulden kommen ließ, darf ebenso bleiben.

Parallel zu diesem Fall hatte ein Flüchtling aus Nigeria Pech: Er erzählte dem Gericht, in der Heimat protestiert zu haben. Sein Fall wurde erneut abgewiesen. Zumindest theoretisch - wie berichtet, ist eine Abschiebung ja nicht immer erfolgreich.

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