Zumindest vorerst

Jetzt ist Norbert Hofer ein Bundespräsident

Österreich
01.07.2016 13:25

Das Urteil der Höchstrichter in der Wahlanfechtungs-Causa bedeutet für Norbert Hofer, dass er - zumindest vorübergehend - Nachfolger des scheidenden Amtsinhabers Heinz Fischer ist. Da nun die Angelobung des neuen Bundespräsidenten nicht mehr termingerecht nach dem Ausscheiden Fischers am 8. Juli erfolgen kann, übernehmen interimistisch die drei Nationalratspräsidenten die Amtsgeschäfte. Das sind neben Hofer Doris Bures (SPÖ) und Karlheinz Kopf (ÖVP).

Wie VfGH-Präsident Gerhart Holzinger Freitagmittag bekannt gab, muss nun die Bundespräsidenten-Stichwahl bundesweit wiederholt werden. Ein Termin für den Urnengang steht noch nicht fest. Bis dahin gehen die Aufgaben des Staatsoberhaupts zur Gänze und ohne Angelobung an die Nationalpräsidenten als Kollegialorgan über.

Sprecherin des Gremiums ist die erste Präsidentin, also Bures. Allerdings reicht es, wenn einer der drei Präsidenten im Land ist, um Entscheidungen zu treffen. Im theoretischen Fall, dass gerade zwei aus dem Trio verfügbar sind und es zu einem Patt kommt, würde die Stimme des höherrangigen Präsidenten entscheiden. Das heißt, Hofer hat als dritter Präsident immer Nachrang.

Diese Dinge müssen Hofer und Co. erledigen
Da das Nationalratspräsidium die Aufgaben nun wohl mindestens vier Monate übernehmen muss, ist in dieser Zeit auch einiges zu erledigen. Erste große Aufgabe wird die Beurkundung jener Gesetze sein, die der Nationalrat kommende Woche beschließt, sobald auch der Bundesrat seinen Segen gegeben hat. Ferner jedenfalls zu erledigen ist die Verabschiedung der österreichischen Teilnehmer an den Olympischen Sommerspielen in Rio. Üblich ist auch, dass der/die Bundespräsident/en zumindest die zwei großen Sommerfestspiele, jene in Salzburg und Bregenz, eröffnen.

Übernahme durch NR-Präsidium ist kein Neuland
Neuland ist die Übernahme der Aufgaben des Staatsoberhaupts durch die Nationalratspräsidenten, die seit den 1970er-Jahren entsprechend geregelt ist, übrigens nicht. Durch die schwere Erkrankung und den späteren Tod von Franz Jonas im Jahr 1974 musste das Nationalratspräsidium die Agenden des Staatsoberhaupts drei Monate wahrnehmen. Auch nach dem Tod von Thomas Klestil mussten - damals allerdings nur für wenige Stunden - die Nationalratspräsidenten übernehmen, bis Heinz Fischer sein Amt antrat.

"Außergewöhnliche Situation" für die Nationalratspräsidenten
Dennoch sprachen die drei Nationalratspräsidenten nach der Urteilsverkündung von einer "außergewöhnlichen Situation", die in den kommenden Monaten herrschen werde. Man wolle sich auf die wesentlichen Aufgaben beschränken, es würden auch keine Staatsbesuche stattfinden. Bures, Kopf und Hofer wollen nun alles daran setzen, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat und in die Demokratie gestärkt wird. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs ist laut Bures "in jedem Fall zu akzeptieren".

Hofer: "Fehler öffneten Raum für Manipulationen"
Hofer nutzte seine Wortmeldung auch, um auf die aus seiner Sicht maßgeblichen Unregelmäßigkeiten bei der Stichwahl einzugehen: "Tatsache ist, dass es im zweiten Wahlgang erhebliche Fehler gegeben hat, die Raum für Manipulationen geöffnet haben."

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