Propaganda betrieben

Haftstrafe für IS-Terror-Paar aus Baden

Österreich
03.05.2017 16:56

Weil es den IS unterstützt hat, ist ein aus Tschetschenien stammendes Terror-Paar am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt schuldig gesprochen worden. Der 25-Jährige wurde zu drei, die 36-Jährige zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann reagierte auf die Schuldsprüche - sie sind noch nicht rechtskräftig - aufgebracht und lautstark.

Die Staatsanwaltschaft hatte beiden, gestützt auf Tausende Dateien und Fotos auf ihren Mobiltelefonen, die Unterstützung des IS angelastet. Der Mann soll unter anderem über Messenger-Dienste Propagandamaterial der Terrormiliz versendet haben, um Personen als Mitglieder des IS zu gewinnen bzw. anzuwerben.

Als Profilbilder bei zwei Accounts wählte er Motive mit IS-Flaggen. Angelastet wurde ihm auch der Versuch, über Georgien und die Türkei nach Syrien einzureisen, um sich dem IS anzuschließen. Dazu soll ihn die Frau gedrängt haben - und ihm im Web ein Sprengstoffattentat vor dem Verteidigungsministerium angekündigt haben.

Nach Ladendiebstahl in der SCS festgenommen
Die beiden waren im Herbst 2016 im Abstand von einigen Wochen an der Wohnadresse der Frau in Baden festgenommen worden. Der Verdacht war nach einem von dem Mann verübten Ladendiebstahl in der SCS (Shopping City Süd) in Vösendorf aufgekommen, weil der Polizei IS-Propagandamaterial auf seinem Handy aufgefallen war.

Das Paar wurde schlussendlich wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation für schuldig befunden. Bei einer Strafdrohung von bis zu zehn Jahren sei man im unteren Bereich geblieben, so die Richterin. Erschwerend war das Zusammentreffen mehrerer Punkte, verwies sie im Fall des Mannes auch auf die Gutheißung und Anleitung zur Begehung von terroristischen Straftaten.

Mildernd bei der Frau wirkte sich deren bisherige Unbescholtenheit aus, bei ihrem Ehemann nach islamischem Recht liegt ein Haftbefehl aus Belgien vor. Auf die Strafen werden die Vorhaften seit dem 6. September bzw. 26. Oktober 2016 angerechnet. Die Verteidigung meldete Nichtigkeit und Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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