Gesetzesnovelle

Härtere Strafen gegen “Reichsbürger” und Sextäter

Österreich
03.05.2017 13:13

Der Ministerrat hat am Mittwoch die Strafrechtsnovelle beschlossen. Das Gesetzespaket enthält eine Reihe von Verschärfungen - unter anderem im Kampf gegen die "Reichsbürger"-Bewegung, Angriffe auf Beamte und sexuelle Belästigung in Gruppen. Während der Begutachtung waren viele Einwände vorgebracht worden, etwa dass die "Reichsbürger"-Bestimmung auch gegen zivilgesellschaftliche Kritik an Staat und Politik eingesetzt werden könnte. Der Entwurf wurde danach von Justizminister Wolfgang Brandstetter angepasst.

Die Bestimmung wurde präzisiert: In den Erläuterungen wird klargestellt, dass "gewaltfreie Proteste, Demonstrationen oder sonstige Aktionen (wie die Besetzung der Hainburger Au), die eine kritische Auseinandersetzung mit Politik, dem Staat, Politikern oder auch einzelnen Entscheidungen der Behörden zum Gegenstand haben, oder versuchen, ein Überdenken der Entscheidung zu erreichen", nicht gemeint sind.

Haftstrafen für Beteiligung an staatsfeindlichen Bewegungen
Als staatsfeindliche Bewegungen hingegen erwähnt werden die "Reichsbürger", "Freemen", "Souveräne Bürger", "Terranier", "Erdenmenschen", "One People Public Trust (OPPT)" oder "Verfassungsgebende Versammlung (VGV)" bzw."Staatenbund Österreich". Die Zahl ihrer Mitglieder und Unterstützer wird mit rund 1100 angegeben. Diese Bewegungen seien darauf ausgerichtet, die Hoheitsrechte der Republik abzulehnen oder sich Hoheitsrechte anzueignen. Für die Gründung oder führende Betätigung in einer solchen Bewegung drohen zwei Jahre Haft, für die Unterstützung bzw. Teilnahme ein Jahr.

"Tätliche Angriffe" gegen Beamte werden schärfer geahndet
Nicht nur "Reichsbürger"-Aktivitäten, auch "tätliche Angriffe" gegen Beamte werden schärfer geahndet: Für einen Übergriff ohne Körperverletzung drohen künftig bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Neu unter strafrechtlichen Schutz gestellt werden "Bedienstete einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalt" - also Lenker oder Kontrolleure in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ein tätlicher Angriff auf sie kann bis zu sechs Monate Haft einbringen, mit Körperverletzung bis zu zwei Jahre. Damit wird - auch auf Wunsch der Betroffenen - auf eine "stetig steigende Gewaltbereitschaft" reagiert.

"Neues Phänomen": Sexuelle Belästigung durch Gruppen
Auf das "neue Phänomen" der sexuellen Belästigung durch Gruppen junger Männer wie etwa zu Silvester in Salzburg und Innsbruck wurde reagiert. Die Teilnahme an einer solchen "Zusammenkunft mehrerer Menschen" mit dem - in die Tat umgesetzten - Ziel sexueller Belästigung wird mit zwei Jahren Haft bestraft, wer eine sexuelle Belästigung mit mindestens einer weiteren Person in verabredeter Verbindung begeht, wird mit bis zu drei Jahren Haft bestraft.

Außerdem werden die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung in den Katalog jener Rechtsgüter aufgenommen, bei denen Notwehr geltend gemacht werden kann - neben Leben, Gesundheit, körperlicher Unversehrtheit, Freiheit und Vermögen.

Das StGB-Paket soll am 21. Juni im Justizausschuss und in den letzten Juni-Tagen vom Nationalratsplenum beschlossen werden. Damit kann es am 1. September in Kraft treten.

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