Leugnete bis zuletzt

Ghanaer brach Tochter Oberschenkel: Bedingte Haft

Österreich
20.01.2017 12:23

Weil er seiner damals erst fünf Monate alten Tochter im Jahr 2011 den Oberschenkel gebrochen hatte, ist ein 31-jähriger Mann aus Ghana am Freitag in Klagenfurt zu zehn Monaten bedingter Haft und zu 720 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Bis zuletzt leugnete der Beschuldigte die Tat, der Richter glaubte ihm allerdings nicht, sondern verwies unter anderem auf das "eindeutige medizinische Gutachten". Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im Jahr 2011 war die damals fünf Monate alte Tochter des Angeklagten mit einem gebrochenen Oberschenkel ins Krankenhaus gebracht worden. Zwei Jahre später wurde bei dem damals acht Monate alten Sohn die gleiche Verletzung festgestellt. Er war von Geburt an beeinträchtigt, musste mit einer Magensonde ernährt werden und starb 2014 an den Folgen seiner Behinderung. Während der Freispruch zu dem Oberschenkelbruch des Buben rechtskräftig ist, musste der Fall des Mädchens aus dem Jahr 2011 nun neu verhandelt werden.

Sachverständige: Keine Selbstverletzung
Wie schon bei der ersten Verhandlung betonte die Sachverständige, Regina Gatternig, auch am Freitag, dass sich das Mädchen nicht selbst verletzt haben konnte: "Es hat sich dabei um einen Wulstbruch gehandelt, das ist einer der häufigsten Brüche bei Kindesmisshandlungen."

Vermutungen des Angeklagten und seiner Ehefrau, dass der Bruch entstanden sein könnte, als das Mädchen seine Beine durch die Stäbe des Gitterbetts gesteckt und sich gedreht hatte, wies die Sachverständige zurück: "Das geht nicht. Und wenn jemand am Gitterbett vorbeigegangen und am Bein hängen geblieben wäre, dann hätte das einen Keilbruch und nicht einen Wulstbruch verursacht." Es sei zwar theoretisch möglich, dass sich das Mädchen bei einem Sturz vom Wickeltisch verletzt haben könnte, so Gatternig: "Aber davon war nie die Rede."

Angeklagter: "Ich war es nicht"
"Ein Geständnis ist ein wesentlicher Milderungsgrund", machte Richter Gernot Kugi den Angeklagten aufmerksam. Der blieb aber bei seiner Aussage: "Ich war es nicht. Seit wir das Kinderbett gewechselt haben, ist dem Mädchen nie mehr was passiert."

In seiner Urteilsbegründung verwies Kugi auf das "eindeutige medizinische Gutachten" sowie auch auf eine entswprechende Aussage der Kindesmutter. Sowohl der Angeklagte als auch seine Frau hätten ihre Aussagen mehrmals geändert. "Ich habe keine Zweifel daran, dass Sie der Täter sind", sagte Kugi zum Angeklagten.

Beschuldigter fügte Sohn Schnittverletzungen zu
Bereits 2015 war der 31-Jährige rechtskräftig verurteilt worden, weil er seinem vierjährigen Sohn die Haare mit einem Haarschneidegerät ohne Aufsatz geschnitten hatte - der Bub hatte dadurch Schnittverletzungen erlitten.

Staatsanwalt Marcus Pacher gab am Freitag keine Erklärung ab. Das Oberlandesgericht Graz muss als nächstes über die Berufung des Angeklagten entscheiden.

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