Urteil in Schweden

Gefangene exekutiert: Lebenslang für Asylwerber

Ausland
17.02.2017 13:23

Er hat in Schweden um Asyl angesucht - und "darf" nun wohl länger bleiben, als ihm lieb ist: Am Donnerstag wurde ein 46-jähriger Syrer in Stockholm zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er in seiner Heimat an Exekutionen teilgenommen hatte. Der Mord an einem Regierungssoldaten im Jahr 2012 wurde ihm nachgewiesen, dafür hat er nun die Höchststrafe ausgefasst. Der Mann war an einem Massaker an insgesamt sieben Soldaten beteiligt gewesen, wofür dem Gericht auch ein kurzes Video (siehe oben) als Beweis vorgelegt wurde.

Im Mai 2012 - der brutale Bürgerkrieg in Syrien ging damals gerade in sein zweites Jahr - habe sich der 46-jährige Haisam Sakhanh einer Islamistengruppe angeschlossen, die gegen die Truppen von Machthaber Bashar al-Assad kämpfte, berichtete die "Daily Mail". Schon bald hatte er Blut an seinen Händen: Mit einem Sturmgewehr erschoss er einen Soldaten - unter "besonders grausamen Umständen", wie der schwedische Richter Tomas Zander im Prozess ausführte.

Nur zwei Tage nach ihrer Gefangennahme wurden die Assad-Kämpfer exekutiert. Die Opfer konnten nie identifiziert werden. Der Angeklagte gab die Tötung zu, berief sich allerdings darauf, dass die "Todesurteile" von einem "anerkannten Gericht" ausgesprochen worden seien - was die schwedische Justiz zurückwies. Auch seine Verantwortung, er habe lediglich einen Befehl ausgeführt, wurde nicht anerkannt.

Nach Sturm auf syrische Botschaft in Rom überführt
Schon bevor er in Syrien zum Schlächter wurde, war Sakhanh auffällig geworden: in Italien, wo er 2011 und 2012 an Anti-Assad-Protesten teilgenommen hatte. Das wurde ihm schließlich zum Verhängnis: Durch Fotos und Fingerabdrücke, die die italienischen Behörden von ihm genommen hatten, als er in die syrische Botschaft in Rom eindrang, konnte er identifiziert werden.

Nach seinen Kampfeinsätzen in Syrien suchte Sakhanh 2013 in Nordschweden um Asyl an. Sein Mitwirken an den Exekutionen verschwieg er. Zu Beginn des Vorjahres wurde ihm unbegrenztes Aufenthaltsrecht in Schweden gewährt, seit März saß er jedoch in Haft, nachdem sein Vorleben bekannt geworden war.

Ausweisung nach Absitzen der Haft
Die nunmehr ausgesprochene lebenslange Haftstrafe ist freilich nicht gleichbedeutend mit einem dauerhaften Aufenthalt hinter den sprichwörtlichen "schwedischen Gardinen": Üblicherweise bedeutet "lebenslang" in Schweden zehn Jahre Haft. Danach soll der 46-Jährige ausgewiesen werden.

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