War alles geplant?

Verfassungsrichter: Schwere Vorwürfe gegen die FPÖ

Österreich
27.09.2016 12:48

Der Verfassungsrichter Johannes Schnizer hat im Zuge der Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl durch die FPÖ schwere Vorwürfe in Richtung der Freiheitlichen und deren Kandidaten Norbert Hofer erhoben. Demnach hätten Hofer und die FPÖ bereits lange vor der Stichwahl die Anfechtung aufgrund von Mängeln bei vorangegangenen Wahlen vorbereitet. Zudem hätten die FPÖ-Wahlbeisitzer Mängel bewusst in Kauf genommen. Die FPÖ wies die Anschuldigungen zurück.

Obwohl den FPÖ-Wahlbeisitzern - bis auf eine Ausnahme - von Anfang an Mängel bei der Stichwahl bekannt gewesen sein sollen, hätten sie laut Schnizer in der Wahlbehörde nicht darauf hingewirkt, rechtmäßig vorzugehen. Bezüglich Hofer sagte der Verfassungsrichter im Interview mit dem "Falter": "Ein anderer Kandidat hätte vielleicht gesagt, er akzeptiert auch eine Niederlage."

Kickl spricht von "glatter Unterstellung"
Die FPÖ wies die Aussagen scharf zurück. Dass Schnizer seinen Ausführungen diese "Unwahrheit" hinzufüge, sei "befremdlich und sehr bedauerlich", meinte Generalsekretär Herbert Kickl in einer Aussendung. "Zu behaupten, die FPÖ habe bereits vor der Stichwahl die Wahlanfechtung vorbereitet, ist eine glatte Unterstellung, die wir aufs Schärfste zurückweisen. Eine derartige Behauptung entspricht zudem genau dem Charakter jener Gerüchte, die wohl auch das Team Van der Bellen aus dem Wahlkampf verbannt wissen möchte."

Richter verteidigt Aufhebung: "Nicht bloß Schlampigkeiten passiert"
Trotz seiner Kritik an der FPÖ verteidigte der Verfassungsrichter im "Falter" die Aufhebung der Hofburg-Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof. "Es sind nicht bloß Schlampigkeiten passiert, sondern es ist in Zehntausenden von Fällen das Wahlgeheimnis verletzt worden. Deshalb sprechen wir von krassen Rechtswidrigkeiten", so Schnizer, der ausdrücklich betonte, seine persönliche Meinung zum Ausdruck zu bringen - und nicht für den VfGH zu sprechen.

Schnizer sagte, beim Öffnen der Briefwahlkuverts hätten Unbefugte die Wahlzettel entnommen - und theoretisch "hineinschauen" können. Dies bedeute, jene - unbefugten - Personen, die die Kuverts geöffnet haben könnten, hätten theoretisch sehen können, "wie der Nachbar abgestimmt hat". Davon betroffen waren laut Schnizer zehn der 14 Wahlbezirke, insgesamt 73.084 Briefwahlstimmen.

"Manipulation fast nie nachweisbar"
Dass der VfGH in seinem Erkenntnis erklärt hatte, es müssten für eine Aufhebung einer Wahl Manipulationen gar nicht bewiesen sondern nur möglich sein, verteidigte Schnizer ebenfalls: Dies sei "ständige Judikatur" des Gerichtshofs. "Diese Rechtsprechung hat der Verfassungsgerichtshof entwickelt, weil eine Manipulation fast nie nachweisbar ist."

Die Kritik am Urteil des VfGH sieht Schnizer auch darin begründet, dass gerade die FPÖ die Wahl angefochten und sich damit durchgesetzt hatte. Vor allem die Äußerungen des Schriftstellers Karl-Markus Gauß, der dem Gerichtshof "vorauseilenden Gehorsam gegenüber der FPÖ" vorwarf, schmerze ihn. "Das stimmt keinesfalls. Wir haben - und das ist mir ganz wichtig, und man weiß, wo ich weltanschaulich stehe - ohne Ansehen der Person entschieden", sagte Schnizer, der einst Kabinettschef von Ex-SPÖ-Kanzler Alfred Gusenbauer war.

Schnizer wählt Van der Bellen
Gefragt, wem er bei der Wiederholung der Stichwahl seine Stimme geben wird, sagte Schnizer: "Van der Bellen, wie das letzte Mal."

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