Prozess in Salzburg

Finanzskandal: Bürgermeister Schaden angeklagt

Österreich
01.02.2017 14:09

Im Salzburger Finanzskandal ist nun auch gegen Bürgermeister Heinz Schaden Anklage erhoben worden. Dem SPÖ-Politiker werde genauso wie dem früheren Finanzreferenten Othmar Raus (SPÖ), der ehemaligen Finanzbeamtin Monika Rathgeber und vier weiteren Personen das Veruntreuen von Geldern vorgeworfen, wie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte.

Konkret geht es um sechs Zinstauschgeschäfte, welche die Stadt im Jahr 2007 an das Land abgetreten hat. Dadurch ist dem Land laut Anklage ein Schaden von 4,8 Millionen Euro entstanden. Der Strafrahmen beträgt bei Untreue ein bis zehn Jahre Haft. Am Landesgericht Salzburg ist die Anklage noch nicht eingelangt, sagte Gerichtssprecherin Martina Pfarrkirchner. Es sei daher noch kein Richter eingeteilt und es gebe noch keinen Verhandlungstermin.

Nach Bekanntwerden des Gutachtens, das die WKStA in Auftrag gegeben hatte und der jetzigen Anklage zugrunde liegt, hatte der jetzige Finanzreferent des Landes, LHStv. Christian Stöckl (ÖVP), angekündigt, das Geld von der Stadt zurückzuholen. Im Oktober 2015 brachte das Land daher Klage gegen die Stadt ein und forderte darin 4,8 Millionen Euro. Dieses Verfahren wurde aber ruhend gestellt, um einen Vergleich zu finden.

Spekulationsgeschäfte damals "erlaubt und politisch erwünscht"
Bürgermeister Schaden hatte in der Vergangenheit betont, dass der Vorschlag für die Übernahme der Geschäfte von der Finanzabteilung des Landes selbst gekommen sei. Seine Anwälte meinten 2015 in einer Stellungnahme zum Gutachten, dieses ziehe falsche Schlüsse. Der Sachverständige halte der Stadt Regeln über Spekulationsgeschäfte vor, die erst nach 2007 so beschlossen worden seien. 2007 seien "Spekulationsgeschäfte erlaubt und politisch erwünscht" gewesen. Das System der öffentlichen Buchhaltung (Kameralistik) sei so, dass drohende Verluste und negative Barwerte darin gar nicht aufscheinen könnten - daher habe die Finanzdirektion der Stadt auch nichts verschwiegen.

Außerdem habe das Land durchaus einen Vorteil daraus erzielt, sich die negativen Swaps von der Stadt "schenken" zu lassen. Denn dadurch habe man sich Gebühren und Margen erspart, die angefallen wären, hätte man sich dieselben Produkte von einer Bank "geholt". Diese Ersparnis sei von den Verlusten abzuziehen. Möglich sei, dass dann sogar ein Gewinn übrig bleibt.

Bereits dritte Anklage gegen Rathgeber
Die nun eingebrachte Klage ist die dritte im Salzburger Finanzskandal. Bei den beiden bisherigen musste sich jeweils Rathgeber vor Gericht verantworten. Es ging um falsche Abrechnungen der Mittel im Katastrophenfonds mit einem Schaden von zwölf Millionen Euro und um den weisungswidrigen Abschluss eines Spekulationsgeschäftes.

Rathgeber hatte wegen der Causa Katastrophenfonds eine dreijährige Haftstrafe, ein Jahr davon unbedingt, erhalten. Die Strafe hat Rathgeber aber bereits mit der Fußfessel verbüßt. Im zweiten Verfahren wurde sie ebenfalls schuldig gesprochen, sie bekam aber keine zusätzliche Strafe.

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