"Bin erleichtert"

Ex-Frau erstochen: 18 Jahre Haft für 53-Jährigen

Österreich
30.01.2014 14:56
Ein 53-Jähriger, der im August in Niederösterreich auf offener Straße seine 38 Jahre alte Ex-Frau erstochen hatte, ist am Donnerstag im Landesgericht Korneuburg zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Der 53-Jährige, der sich nach der Tat widerstandslos hatte festnehmen lassen, war geständig, er zeigte aber vor den Geschworenen keine Reue. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Ich bin schuldig, ich habe sie getötet", gab der Angeklagte unumwunden zu. Das einzige, was ihm leidtue, seien die Kinder, erklärte er auf mehrmalige Fragen. Er verspüre Erleichterung, und er schlafe jetzt besser als zuvor.

Die einvernehmliche Scheidung des Paares war im Juni 2013 über die Bühne gegangen. Bereits zuvor hatte die Frau laut Staatsanwältin Gudrun Bischof mehrere Monate in einem Frauenhaus verbracht und zog dann in eine Wohnung in Laa an der Thaya. Am 28. August wurde dem 53-Jährigen der Antrag der Frau auf das alleinige Sorgerecht für die gemeinsamen Söhne - damals drei und fünf Jahre alt - zugestellt. Noch am selben Tag erwarb der Angeklagte eine Schreckschusspistole und Handschellen.

36 Mal auf Ex-Frau eingestochen
Am 29. August lauerte er dann seiner Ex-Frau auf und stach - nach einem gescheiterten Gespräch - mit einem Klappmesser 36 Mal auf sie ein. Als die Frau leblos am Boden lag, stach er ihr nochmals in den Hals.

Dann überreichte er einem herbeigeeilten Augenzeugen die mitgebrachten Handschellen, ließ sich damit fesseln und wartete auf das Eintreffen der Polizei. Der Zeuge beschrieb den Angeklagten im Prozess als "gefasst und ruhig", fallweise mit einem "leichten Grinsen" im Gesicht. Gesagt habe er sonst nichts. Die 38-Jährige wurde mehrmals reanimiert, sie starb jedoch wenig später im Spital. Laut der Staatsanwältin hatte die Frau elf Abwehrverletzungen an den Händen und Armen. Ein Stich ging ins Herz.

Waffe ging nicht los, Angeklagter griff zu Messer
Wie der Angeklagte vor Gericht aussagte, habe er seine Ex-Frau gebeten, seine Kinder zwei Stunden länger als ausgemacht sehen zu dürfen. Seine Ex verweigerte dies und habe "Ich hab' dir ja gesagt, du siehst die Kinder nie wieder" gesagt. Danach habe er ihr die Schreckschusspistole an die Stirn gesetzt.

Als die Waffe jedoch nicht losging und die entsetzte Frau flüchten wollte, warf er die Pistole weg. Der Angeklagte lief der Flüchtenden nach, zog das Messer und stach ihr dreimal in den Rücken. Als sie sich umdrehte, stach der 53-Jährige weiter zu. Er habe gewusst, was er tat, und er habe sie nicht nur verletzten, sondern töten wollen, antwortete er auf die entsprechenden Fragen von Richterin Xenia Krapfenbauer.

"Hätte Staat geholfen, wäre das nicht passiert"
"Hätte mir der Staat geholfen, wäre das vielleicht nicht passiert", verwies er darauf, dass er vom Jugendamt gehört hätte, als Mann habe er in Österreich "sowieso keine Chance auf die Kinder". Er habe nichts mehr für seine Frau empfunden, sagte der 53-Jährige. Hass und Rache als Motiv hatte er in früheren Befragungen angegeben und bestätigte im Prozess seinen Gedankengang: Wenn er die Kinder nicht haben könne, solle sie auch seine Frau nicht haben.

Gerichtspsychiater Werner Brosch bescheinigte dem Mann emotionale Armut in auffälligem Ausmaß und ein grobschlächtiges Wertgefüge. Es liege aber keine psychische Störung vor - weder zum Tatzeitpunkt noch allgemein -, die eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher rechtfertigen würde.

"Er tötete aus Hass und Rache"
In ihrem Schlussvortrag betonte Staatsanwältin Gudrun Bischof, dass der Angeklagte sich nicht zu der Tat hinreißen lassen, sondern sie kalt und berechnend, brutal und gefühllos begangen habe. "Er tötete aus Hass und Rache", so Bischof.

Rechtsanwalt Johannes Marchtrenker führte aus, dass sein Mandant unumwunden aussagte und nichts verschleierte. Aber eigentlich hätte der Angeklagte seinen Tötungsvorsatz bereits aufgegeben gehabt. Der Verteidiger appellierte an die Geschworenen, genau zu unterscheiden, was geplant war und dann tatsächlich passierte.

Die Geschworenen entschieden einstimmig auf Mord. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin meldete Berufung gegen die Strafhöhe an.

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