Rekord-Entschädigung

D: Gericht spricht Altkanzler Kohl 1 Million € zu

Ausland
27.04.2017 16:06

Der frühere deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl (87) hat vor Gericht eine Rekord-Entschädigung von einer Million Euro erstritten. Das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" habe sein Persönlichkeitsrecht schwer verletzt, entschied das Landgericht Köln. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte der Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens sowie des Heyne-Verlags kündigten Berufung gegen das Urteil an.

In dem Zivilverfahren hatte Kohl die Autoren sowie den Verlag auf fünf Millionen Euro verklagt. Die bisher höchsten Summen, die für schwere Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch unzulässige Veröffentlichungen zugesprochen wurden, bewegten sich um die 400.000 Euro. Die Summe von einer Million Euro ist daher ein Rekord.

Vertrauliche Äußerungen auch über Angela Merkel
Die Richter bestätigten am Donnerstag das Verbot von 116 Textpassagen des Buches. In ihnen ging es um vertrauliche und pikante Äußerungen des heute 87-Jährigen über andere bekannte Politiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Sie betrafen unter anderem die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel. Das Buch war 2014 ein Bestseller geworden.

Autor veröffentlichte Buch eigenmächtig
Die beanstandeten Aussagen stammen aus Gesprächen, die Kohl 2001 und 2002 mit Schwan geführt hatte, damit der Journalist als Ghostwriter die Memoiren des Altkanzlers verfassen konnte. Schwan nahm die Gespräche auf Kassette auf. Bevor der vierte und letzte Band erscheinen konnte, zerstritten sich die beiden. Schwan veröffentlichte daraufhin eigenmächtig ein Buch mit pikanten Äußerungen Kohls aus ihren Gesprächen.

Der CDU-Politiker Kohl, der die Bundesrepublik Deutschland von 1982 bis 1998 regiert hatte und als "Kanzler der Einheit" in die Geschichte einging, klagte jedoch dagegen. Er erreichte, dass das Buch in der vorliegenden Form nicht mehr ausgeliefert werden durfte. Nach Überzeugung des Gerichts durfte nur Kohl selbst entscheiden, welche seiner Aussagen veröffentlicht werden sollten und welche nicht.

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