Ärger über Abzocke

Bürger proben Aufstand gegen Bankomatgebühr

Wirtschaft
13.07.2016 16:32

94 Prozent der Österreicher nutzen Bankomaten zum Geldabheben, so eine Studie. Dass nun der US-Anbieter Euronet, wie berichtet, 1,95 Euro je Abhebung verlangt, stößt der Mehrheit natürlich sauer auf. Viele befürchten jetzt, dass auch andere Anbieter nachziehen und bald Spesen fürs Abheben kassieren werden. Seitens der heimischen Banken ist diesbezüglich aber bislang nur ein "Derzeit ist nichts geplant" zu hören. Ob das jedoch auch in Zukunft so bleiben wird, ist freilich offen.

Finanzminister Hans Jörg Schelling spricht sich jedenfalls gegen eine Bankomatgebühr bei der Hausbank aus. Eine solche per Gesetz zu verbieten sei allerdings rechtlich problematisch, "weil es sich um einen freien Markt handelt", heißt es aus dem Ministerium.

Kennzeichnung für kostenpflichtige Geräte
Rechtliche Schritte plant Schelling hingegen bei der Kennzeichnung der Geräte. So soll einerseits ein kostenpflichtiger Bankomat in Zukunft schon von Weitem erkennbar sein (etwa durch farbliche Kennzeichnung), zum anderen muss auch das Display deutlicher als jetzt anzeigen, ob die Transaktion etwas kostet oder nicht. Bis in den Herbst soll hierfür der Rahmen fixiert sein.

Bis dahin dürften auch die Erkenntnisse der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vorliegen, die sich derzeit einen Überblick über den Markt verschafft. Diese sollen in die weitere Vorgehensweise einfließen.

Tiroler Bank verlangt Gebühr
Derzeit ebenfalls geprüft wird seitens der BWB, ob Fremdanbieter, wie z.B. Euronet, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den nationalen Banken haben. Würde man solchen Drittanbietern einfach die Bankomatgebühr verbieten, schalte man die einzige Konkurrenz der heimischen Banken am Markt aus, gibt die BWB gleichzeitig zu bedenken.

Fakt ist aber auch, dass neben dem US-Anbieter Euronet die Raiffeisenlandesbank Tirol bereits seit 2009 von ihren Kunden eine Bankomatgebühr von 68 Cent je Behebung an fremden Automaten verlangt.

AK: "Gebühr nicht rechtens"
Die "Krone" hat bei Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic von der Arbeiterkammer nachgefragt. Dort ist man überzeugt, dass es nicht rechtens sei, wenn die Hausbank die von Euronet verrechneten 1,95 Euro dem Kunden weiterverrechnet.

"Krone": Frau Zgubic, was sagen Sie zur Gebühr fürs Geldabheben?
Gabriele Zgubic: Wir sehen das sehr kritisch. Unserer Meinung nach dürfen Kunden heimischer Banken nicht fürs Geldabheben eine Gebühr bezahlen.

"Krone": Warum?
Zgubic: Üblicherweise hat man einen Vertrag mit der Hausbank über ein Kontopaket abgeschlossen. In der Regel sind darin Bargeldbehebungen am Bankomaten kostenlos inkludiert. Auch wenn ich bei einem Automaten eines anderen Anbieters abhebe, dürfen mir dadurch keine Kosten entstehen.

"Krone": Und wenn doch?
Zgubic: Dann sollte man von seiner Hausbank die Refundierung der Gebühr fordern. Ein Musterformular findet man schon auf unserer Homepage.

"Krone": Die Bank wird das aber mitunter verweigern ...
Zgubic: Sollte sich das Kreditinstitut weigern, muss man abwarten, was die Gerichte sagen. Aktuell läuft bereits ein Verfahren der Tiroler Arbeiterkammer gegen eine Bank, die ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert hat und damit etwaige Kosten am Bankomaten auf die Kunden abwälzen will.

"Krone": Sind Sie zuversichtlich?
Zgubic: Ja. Wir sind nämlich auch der Meinung, dass es weiterhin irgendeinen kostenlosen Zugang zum eigenen Bargeld geben muss. Schon jetzt verlangen viele Banken, je nach Kontopaket, Spesen fürs Geldabheben am Bankschalter.

Das sind alle 73 gebührenpflichtigen Standorte:

  • Wien: Stephansplatz 2, Stephansplatz 8a, Stephansplatz 9, Hoher Markt 2, Kupferschmiedgasse 2, Graben 19, Franz-Josefs-Kai 15, Universitätsring 10, Doktor-Karl-Lueger-Platz 3, Parkring 12a, Handelskai 269, Am Stadtpark 3, Johannesgasse 28, Naschmarkt 16, Margaretenstraße 75, Mariahilfer Straße 37, Kirchberggasse 7, Lerchenfelder Straße 43, Mariahilfer Straße 66, Mariahilfer Straße 128, Neubaugürtel 18, Triester Straße 41, Gablenzgasse 11, Fünfhausgasse 1, Lerchenfelder Gürtel 9, Donaueschingenstraße 20

  • Niederösterreich: Baden (Mühlgasse 48), Bad Vöslau (Industriestraße 12), Flughafen Schwechat (Terminal 1, Abflugbereich, Plaza)

  • Burgenland: Neusiedl am See (Wiener Straße 120), Eisenstadt (Mattersburger Straße 50)

  • Oberösterreich: Gmunden (Druckereistraße 3)

  • Steiermark: Graz (Jakominiplatz, Ziehrerstraße 72), Stadl-Predlitz (Turracherhöhe 120), Schladming (Coburgstraße 512)

  • Salzburg: Stadt Salzburg (Getreidegasse 10, Linzer Gasse 60), Obertauern (Ringstraße 8, Römerstraße 41, Römerstraße 65), Wald im Pinzgau (Königsleiten 65, Königsleiten 82), Saalbach-Hinterglemm (Glemmtaler Landesstraße 299, Dorfplatz 533, Jausern), Zell am See (Schlossplatz 2, Bahnhofplatz 2, Brucker Bundesstraße 37), Kaprun (Wilhelm-Fazokas-Straße 16), Bad Gastein (Bahnhofplatz 4, Kaiser-Franz-Josef-Straße 27), Dorfgastein (Bahnhofplatz 4, Bergbahnstraße 46)

  • Kärnten: Bad Kleinkirchheim (Dorfstraße 74)

  • Tirol: Rohrberg (Rohr 23), Kaltenbach (Postfeldstraße 7), Mayrhofen (Brandberg-Straße 351), Serfaus (Dorfbahnstraße), Neustift im Stubaital (Mutterberg 2), Sölden (Gurglerstraße 118, Dorfstraße 34, Dorfstraße 102, Dorfstraße 118, Dorfstraße 119), Tux (Hintertux), St. Anton am Arlberg (St. Christoph, Dorfstraße 42), Ischgl (Madleinweg 2, Fimbabahnweg 4)

  • Vorarlberg: Lech (Zürs 81)

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