Drama am Wörthersee

Bootsunfall: Opfer geriet in Schiffsschraube

Nachrichten
08.11.2017 13:24

Nach dem tragischen Tod eines 44 Jahre alten Unternehmers aus Niederösterreich - der Mann war Anfang Juni am Wörthersee in Kärnten aus dem Boot gefallen, seine Leiche wurde einen Tag später aus 30 Metern Tiefe geborgen - gibt es nun neue Erkenntnisse. So ergab ein Gutachten, dass der über Bord gegangene Mann in die Schiffsschraube geraten war, also offenbar überfahren wurde und nicht ertrunken ist. Auf den Bootslenker, einen ebenfalls 44-Jährigen, kommt nun wohl ein Strafverfahren zu. Er hatte das Boot unter Alkoholeinfluss gesteuert. Ihm drohen im Fall einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.

Geklärt werden musste in dem Gutachten vor allem die Frage, ob das Opfer ertrunken ist. In der Aussendung der Staatsanwaltschaft vom Mittwoch heißt es dazu wörtlich: "Als Todesursache wurden zweifelsfrei massivste, durch mehrfache heftigste, hiebartige, kantenmechanische Gewalteinwirkungen bewirkte Verletzungen des Gesichts- und Gehirnschädels mit Zertrümmerung der knöchernen Strukturen und der Weichteile objektiv festgestellt. Eine derartig massive Verletzung hat den sofortigen Tod und die sofortige Handlungsunfähigkeit der betroffenen Person zur Folge."

"Unfallfremde" Todesursache völlig ausgeschlossen
Eine "unfallfremde" Todesursache ist laut Obduktionsbericht völlig ausgeschlossen. Laut dem technischen Gutachten, das seit Ende Juni vorliegt, wies das Boot keinerlei technische Mängel auf.

Fünf Menschen hatten sich Anfang Juni an Bord des Motorbootes befunden. Am Steuer befand sich der 44-Jährige aus dem Waldviertel - er hatte zu diesem Zeitpunkt knapp 1,2 Promille Alkohol im Blut -, der laut Zeugen mit dem Boot einige scharfe Kurven fuhr, woraufhin das spätere Opfer, ebenfalls betrunken, über Bord ging.

Zeugen sprachen davon, dass das Boot danach rückwärts geführt wurde, wofür auch das Ergebnis der Obduktion spricht. Der 44 Jahre alte Beschuldigte spielte die von ihm gefahrenen Kurven laut Ermittlern in seiner Aussage herunter und gab auch an, gleichzeitig mit dem Gleichaltrigen über Bord gegangen zu sein.

Verfahren wegen grob fahrlässiger Tötung
Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung ein. Beschuldigter ist neben dem Niederösterreicher auch ein 32 Jahre alter Kärntner, der als Bootsführer dem 44-Jährigen das Steuer überlassen hatte. Ihm wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.

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