Testamente gefälscht

Betrugsverdacht: Wiener Anwalt sitzt in U-Haft

Österreich
23.02.2017 16:28

Ein Wiener Rechtsanwalt, gegen den schon seit Längerem von der Staatsanwaltschaft Wien ermittelt wird, ist am vergangenen Wochenende festgenommen worden. Er soll in Testamentsfälschungen verstrickt sein. Am Montag wurde über den Juristen die U-Haft verhängt, so die Sprecherin des Landesgerichts für Strafsachen, Christina Salzborn, am Donnerstagnachmittag.

Konkret wird dem auf Verkehrs-, Zivil-, Verwaltungs- und Strafrecht spezialisierten Anwalt vorgeworfen, Testamente aufgesetzt zu haben, obwohl die Erblasser aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr testierfähig waren. "Es geht um versuchten schweren Betrug in zwei Fällen", so Nina Bussek, die Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft, gegenüber der APA.

In U-Haft wurde der Anwalt wegen Verdunkelungsgefahr genommen. Er soll mit einem Testamentszeugen, der in dem Verfahren ebenfalls als Beschuldigter geführt wird, telefonisch in Kontakt getreten sein.

Anwalt: "Verdunkelungsgefahr liegt nicht vor"
Für Verteidiger Rudolf Mayer, der seinen Kollegen rechtsfreundlich vertritt, ist die Inhaftierung nicht nachvollziehbar: "Verdunkelungsgefahr liegt in diesem Fall ganz sicher nicht vor." Laut Mayer wurden im Zuge der Ermittlungen bereits verschiedene Gutachten zum geistigen Befinden der Erblasser eingeholt. "Diese kommen zu unterschiedlichen Schlüssen. Das eine sagt, dass Testierfähigkeit gegeben war. Ein anderes wiederum bestreitet die Testierfähigkeit, wobei dieser Umstand aber nicht erkennbar gewesen sein soll", so der Verteidiger.

Dem in Haft genommenen Anwalt wurde in Juristenkreisen immer wieder undurchsichtiges bzw. unseriöses Geschäftsgebaren nachgesagt. Mehrere Disziplinarverfahren sollen in der Vergangenheit bei der Rechtsanwaltskammer anhängig gewesen sein. Nun teilt er sich in der Justizanstalt Wien-Josefstadt einen Haftraum mit einem anderen Akademiker: Er ist Zellengenosse jenes Betreibers eines islamischen Bildungszentrums in Floridsdorf, der seit 2013 Fördergelder abgezweigt und den Trägerverein um mindestens zwei Millionen Euro geschädigt haben soll.

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