Kritik vom Vatikan

Belgien: Erstmals Sterbehilfe für todkrankes Kind

Ausland
18.09.2016 11:41

In Belgien hat erstmals nach der entsprechenden Gesetzesänderung vor zwei Jahren ein Kind Sterbehilfe erhalten und damit für heftigen Protest aus dem Vatikan gesorgt. Das Kind sei todkrank gewesen, verteidigte der Chef der nationalen Sterbehilfe-Kommission gegenüber der Zeitung "Het Nieuwsblad" den ersten Fall von aktiver Sterbehilfe für Minderjährige in Belgien.

Das belgische Sterbehilfe-Gesetz nehme Kindern das Recht auf Leben, kritisierte Kardinal Elio Sgreccia laut Radio Vatikan den Fall. "Diese Entscheidung wendet sich nicht nur gegen die Empfindungen aller Religionen, die sämtlich ihre Stimme in Belgien erhoben haben, sondern auch gegen den menschlichen Instinkt, denn vor allem verletzlichen Minderjährigen muss mit Medikamenten und mit moralischem, psychologischem und spirituellem Beistand geholfen werden", sagte Sgreccia.

Kritik auch von deutschem Patientenschützer
"Die Tötung auf Verlangen von Kindern hat nichts mit würdigem Sterben zu tun", kritisierte auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, das Vorgehen. "Damit verlässt der Beneluxstaat die menschenrechtlichen Standards der EU. Aber die europäischen Institutionen schweigen", sagt Brysch.

"Glücklicherweise gibt es nur wenige Kinder, auf die das zutrifft, aber das bedeutet nicht, dass wir ihnen das Recht auf einen würdevollen Tod verwehren sollten", sagte der Chef der nationalen Sterbehilfe-Kommission, Wim Distelmans, dem "Het Nieuwsblad", die als erste über den Fall berichtet hatte. Der flämische Sender VRT meldete ergänzend, es gehe in dem Fall eher um einen Teenager als um ein Kind.

Altersbeschränkung für Sterbehilfe in Belgien aufgehoben
Das belgische Parlament hatte 2014 die Altersbeschränkung für Sterbehilfe aufgehoben. Belgien ist damit das einzige Land weltweit, das für Kinder jeden Alters Sterbehilfe erlaubt. Voraussetzung ist, dass das Kind nachweislich eine rationale Entscheidung getroffen hat und im Endstadium einer unheilbaren Krankheit mit unerträglichen und nicht zu lindernden Schmerzen ist. Die Entscheidung muss von Ärzten, Psychologen und Eltern unterstützt werden.

Tötung auf Verlangen in den meisten Ländern verboten
Aktive Sterbehilfe ist ein weltweit scharf diskutiertes Thema. In den meisten Ländern ist sie verboten, in der Europäischen Union erlauben nur die Niederlande, Luxemburg und Belgien ausdrücklich die Tötung auf Verlangen. In Deutschland wurde geschäftsmäßige Sterbehilfe Ende vergangenen Jahres vom Bundestag unter Strafe gestellt. Die passive Sterbehilfe, der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, ist in vielen Ländern erlaubt oder wird geduldet, darunter auch Österreich.

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