Verschärfungen 2017

Abschläge, mehr Monate: Frühpension schwieriger

Österreich
29.12.2016 16:55

Mit dem neuen Jahr treten Verschärfungen bei der Frühpension in Kraft: Die Abschläge bei vorzeitigem Ruhestand steigen auf 5,1 Prozent pro Jahr, die Zahl der erforderlichen Versicherungsmonate für eine Korridorpension beträgt nun 480, weil die Übergangsbestimmungen auslaufen.

Beginnend mit dem Jahr 2012 wurde die Zahl der erforderlichen Versicherungsmonate jedes Jahr um sechs erhöht. Die Abschläge betrugen bisher 4,2 und ab jetzt 5,1 Prozent, sodass ein 62-Jähriger in der Frühpension mehr als 15 Prozent weniger bekommt.

Dafür erhalten alle, die mindestens 30 Jahre lang Beiträge eingezahlt haben, künftig mindestens 1000 Euro Pension. Die Ausgleichszulagenrichtsätze betragen ab 1. Jänner 889,84 Euro für Alleinstehende und 1334,17 Euro für Paare.

Die Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung steigt auf 4980 Euro, die Geringfügigkeitsgrenze auf 425,70 Euro. Wer über das gesetzliche Pensionsalter hinaus arbeitet, zahlt nur noch die Hälfte der Beiträge. Die Pensionsleistung erhöht sich für diese Personen um 4,2 Prozent pro Jahr (maximal 12,6 Prozent für drei Jahre).

Für das neue Pensionskonto wurden bereits 3,2 Millionen endgültige Erstgutschriften erstellt.

Kronen Zeitung

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