Wegen AGB-Klausel

VKI klagt gegen A1-Handybezahldienst paybox

Elektronik
08.01.2014 14:46
Der Handybezahldienst paybox muss sich nicht nur mit verärgerten Kunden, sondern auch mit einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation auseinandersetzen. Auslöser ist eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Oktober, wonach paybox sich vorbehält, Verträge zu ändern bzw. zu kündigen, wenn die Kunden Vertragsänderungen des Unternehmens nicht zustimmen.

Die A1-Tochter paybox hatte im Oktober Vertragsänderungen angekündigt, die mit zwei Monaten Frist per Jahresanfang in Kraft traten. Basis war eine Klausel in den AGB, wonach "Änderungen" des Vertrages, insbesondere auch der Entgelte, als vom Kunden akzeptiert gelten, wenn nicht innerhalb der zwei Monate widersprochen wurde. Außerdem heißt es laut VKI darin: "Nimmt der Kunde den Änderungsvorschlag nicht an, hat die paybox Bank die Möglichkeit der ordentlichen Vertragsbeendigung/-kündigung".

Diese AGB-Klausel ist nach österreichischem Recht intransparent und unwirksam, weil die geplanten "Änderungen" in keiner Weise näher bestimmt sind, meint der Verein für Konsumenteninformation unter Verweis auf Urteile des Obersten Gerichtshofs und brachte daher - im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten - am 10. Dezember dagegen beim Handelsgericht Wien eine Verbandsklage ein.

"Extrem konsumentenfeindlich"
Sollte das Gericht den Konsumentenschützern Recht geben, "dann sind die angekündigten Änderungen ohne Vertragsbasis und daher unwirksam; das gilt auch für auf dieser Grundlage ausgesprochenen Vertragskündigungen" schreibt der VKI am Mittwoch in einer Aussendung. "Kunden, die sich widersetzt haben, einfach zu sperren, ist extrem konsumentenfeindlich und abzulehnen", meint die zuständige Juristin Jennifer Wassermann.

Schon Anfang Dezember habe es massive Beschwerden der Kunden gegeben. Der VKI habe eine normale Abmahnung versucht, paybox habe aber keine Unterlassungsklärung unterschrieben. Nun würden Kunden in die A1-Geschäfte geschickt, um ihre Kundendaten bekannt zu geben. Aus Wassermanns Sicht ist es auch nicht konsumentenfreundlich, dass alle in den kostenpflichtigen Premium-Bereich aufgenommen werden und sich dann in den kostenfreien Basis-Bereich ummelden müssen. Angesichts der Leistungsänderung von paybox wäre aus VKI-Sicht eine Änderungskündigung nötig gewesen.

paybox: "Rechtskonform vorgegangen"
paybox hingegen betonte in einer Reaktion auf die VKI-Klage am Mittwochabend, "bei der AGB-Änderung vom Herbst nach bestem Wissen rechtskonform vorgegangen" zu sein. Man nehme die rechtlichen Bedenken des VKI sehr ernst, hieß es einer übermittelten Stellungnahme. Für Neukunden ab 2.1.2014 seien daher die AGB, um vorsorglich etwaigen Kundenerwartungen und rechtlichen Vorgaben zu entsprechen, bereits nochmals adaptiert worden. Dies werde für alle Bestandskunden nach einer entsprechenden Vorbereitungszeit in den nächsten Monaten ebenfalls nachgezogen.

"Dennoch lässt sich paybox Bank - zumindest bis auf Weiteres - auf das vom VKI in diesem Zusammenhang anhängig gemachte Gerichtsverfahren ein, um durch eine höchstgerichtliche Entscheidung eine unabhängige Überprüfung unterschiedlicher Standpunkte herbeizuführen", so das Unternehmen weiter. Die Rechtslage erscheine insbesondere durch jüngste Entscheidungen des OGH in Verfahren gegen Banken - zu nicht ganz deckungsgleichen Sachverhalten - gegenwärtig als nicht eindeutig.

Darüber hinaus sei man aufgrund von EU- und bankrechtlicher Vorgaben verpflichtet, die Legitimationsdaten der Kundendaten einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen. Unabhängig von AGB-Änderungen werde dies derzeit mit Nachdruck betrieben.

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