Vorläufig ungültig

US-Behörde könnte wichtiges Apple-Patent kippen

Elektronik
24.10.2012 10:10
Im großen Patentkonflikt gegen Android schien Apple nach dem Sieg im kalifornischen Prozess mit Milliarden-Schadenersatz auf der Gewinnerstraße. Doch jetzt könnte das US-Patentamt eines der zentralen Apple-Schutzrechte in den weltweiten Verfahren kippen: Es erklärte das sogenannte "Gummiband"-Patent provisorisch für ungültig. Darin geht es um eine Funktion bei der Anzeige von Inhalten auf Touchscreens.

In dem Patent mit der US-Nummer 7469381 wird beschrieben, was passiert, wenn ein Nutzer beim Scrollen den Rand einer Website oder zum Beispiel einer Bildergalerie erreicht. Nach Apples Vorstellungen sollte dann nicht abrupt Schluss sein, sondern das letzte angezeigte Element lässt sich erst vom Bildschirmrand wegziehen und springt dann wieder zurück - wie von einem Gummiband gehalten.

Das US-Patentamt kam nun zu dem Schluss, dass die Ideen hinter dem Schutzrecht bereits durch frühere Erfindungen abgedeckt gewesen seien. Apple setzte das Patent und dessen europäischen Gegenpart in diversen Patentklagen gegen Hersteller von Geräten mit dem Google-Betriebssystem Android ein. Viele Rivalen wie etwa Samsung verzichten bereits auf die Funktion.

Zuletzt gegen Samsung eingesetzt
Das Patent spielte zuletzt unter anderem eine wichtige Rolle in dem großen Patentprozess in Kalifornien, in dem die Geschworenen Apple über eine Milliarde Dollar (765,52 Millionen Euro) Schadenersatz von Samsung zusprachen. Bei dem Prozess stellten die Geschworenen eine Verletzung des Patents durch diverse ältere Samsung-Smartphones fest (siehe Infobox). Samsungs Hinweise auf frühere Erfindungen überzeugten sie nicht.

Experte: "Höchststrafe für einen Patentanspruch"
Der deutsche Patentexperte Florian Müller, der die Entscheidung als Erster in frischen Unterlagen zum kalifornischen Prozess entdeckte, betonte zugleich, dass noch mehrere Jahre bis zur endgültigen Klärung der Gültigkeit des Apple-Patents vergehen könnten. Zum einen stünden noch innerhalb des US-Patentamts viele Schritte an, danach könnte Apple bis hin zum Obersten Gericht in Berufung gehen. Zugleich sei auch schon die vorläufige Entscheidung eine hohe Hürde für Apple: "Eine Ungültigerklärung mangels Neuheit ist die Höchststrafe für einen Patentanspruch."

Auch beim europäischen Patentamt läuft ein Einspruchsverfahren gegen das Schutzrecht - ebenso wie gegen andere Apple-Patente. Aus diesem Grund wurden bereits zwei Verfahren in Deutschland, die Apple gegen Samsung angestrebt hatte, vorübergehend ausgesetzt (siehe Infobox).

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