Abgeblitzt

Uber: Gericht bestätigt Fahrverbot in Berlin

Web
17.04.2015 09:32
Der Fahrdienstanbieter Uber darf seine Dienste UberPop und UberBlack in Berlin weiterhin nicht betreiben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte in einer nicht anfechtbaren Entscheidung in zweiter Instanz das zuvor vom zuständigen Landesamt in Berlin erlassene Verbot der umstrittenen Dienste.

Wie zuvor schon das Berliner Verwaltungsgericht stimmten auch die Richter am Oberverwaltungsgericht der Behörde darin zu, dass Uber nicht im Besitz der erforderlichen Genehmigungen sei und mit UberPop sowie UberBlack gegen "zahlreiche Bestimmungen des Personenbeförderungsrechts" verstoße. Deren Verbot sei im "öffentlichen Interesse" sofort zu vollziehen und verstoße darüber hinaus nicht gegen EU-Recht, erklärte das Oberverwaltungsgericht.

Für den internetbasierten Fahrdienstanbieter ist es eine weitere juristische Schlappe im Kampf um seine Angebote. Erst vor einem Monat untersagte das Landgericht in Frankfurt am Main dem Unternehmen in einem von einer Taxigenossenschaft angestrengten Zivilprozess, UberPop deutschlandweit anzubieten. Das Betriebsmodell sei wettbewerbswidrig, befanden die Richter. Ein Behördenverbot in Hamburg wurde inzwischen vom dortigen Oberverwaltungsgericht bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht als allerletzte Instanz nahm eine Klage der Firma dagegen zudem nicht an.

Uber sieht sich nur als Fahrvermittler
UberPop greift auf Gelegenheitsfahrer mit privaten Autos zurück und koordiniert diese per Smartphone-App oder über seine Website mit potenziellen Fahrgästen. Die Beförderungskosten liegen in der Regel deutlich unter den Preisen für Taxis. In Deutschland und vielen anderen Ländern müssen Fahrer und Unternehmen, die gewerblich Personen befördern, aber bestimmte Lizenzen vorweisen. Das ist bei UberPop nicht der Fall. Der Argumentation des Unternehmens, es sei kein Taxianbieter, sondern lediglich eine Art Fahrtvermittler im Sinne einer Mitfahrzentrale, folgten Behörden und Gerichte nicht.

Beschwerde bei EU-Kommission eingereicht
Auch in zahlreichen anderen Ländern gehen Behörden gegen das umstrittene Unternehmen vor. Uber sieht sich selbst als Opfer innovationsfeindlicher staatlicher Regulierung zugunsten der etablierten Taxikonkurrenten. Vergangene Woche reichte es deshalb bei der Brüsseler EU-Kommission Beschwerde gegen Deutschland, Frankreich und Spanien ein.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele