Gar nicht lustig

Samsung setzt gegen Apple nun auf Smiley-Patent

Elektronik
19.12.2011 10:51
Seit Monaten dauert der Kampf um angeblichen Ideenklau zwischen Samsung und Apple an, die Bandagen werden immer härter. Nun setzt Samsung vor einem deutschen Gericht sogar auf ein vor einem Jahr erworbenes Patent rund um Smileys und Emoticons. Apple kontert indes wie zu erwarten mit dem "Slide to unlock"-Patent.

Ende Oktober hatte Apple das Patent auf die spezielle Art, einen Touchscreen zu entsperren, erhalten. Schon damals wurde spekuliert, dass der Konzern das Patent in Rechtsstreitigkeiten einsetzen werde (siehe Infobox).

Diese Vermutung hat sich nun bestätigt, am Freitag fanden vor dem Landgericht im deutschen Mannheim zwei Anhörungen statt, wie der Patentrechtsexperte Florian Müller in seinem Blog berichtet. Einerseits verklagt Apple Konkurrent Samsung mit dem "Slide to unlock"-Patent, andererseits hat Samsung - mit der Hilfe zweier zusätzlicher Rechtsanwaltskanzleien - vier neue Patente in die Klage gegen Apple eingebracht.

Smileys und ein Rückzieher
Eines der vier neu integrierten Patente dreht sich um die Eingabe von Smileys. Samsung hatte es selbst erst vor einem Jahr erworben. Bei den Patenten rund um die Mobilfunktechnologie 3G hingegen hat Samsung zurückgesteckt und die Forderung nach einer schnellen Entscheidung des Gerichts für alle iOS-Geräte mit Baseband-Chip von Qualcomm zurückgenommen.

Eine französische Gerichtsentscheidung dürfte zum Rückzieher beigetragen haben: Hier ist ein einstweilige Verfügung Samsungs gegen die Auslieferung des iPhone 4S abgelehnt worden, da Apple über ein Lizenzabkommen mit Qualcomm verfügt. Samsung gibt jedoch an, sich diesbezüglich weiterhin alle Optionen offenzuhalten, man wolle vorerst aber die anderen Verfahren beschleunigen.

Harte Bandagen in Deutschland
Anfang September hatte das Landgericht Düsseldorf ein von Apple verlangtes deutschlandweites Verkaufsverbot für den Samsung-Tablet-PC Galaxy Tab bestätigt. Das Gericht begründete dies mit einem "übereinstimmenden Gesamteindruck" zwischen den Apple- und den Samsung-Produkten. Samsung legte Berufung gegen den Richterspruch ein, am Dienstag ist die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Zwischenzeitlich hat Samsung aber auch eine modifizierte Version seines Tablet-Computers für den deutschen Markt entwickelt. Das Gerät ist seit Mitte November auf dem Markt (siehe Infobox).

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