Bei defekten Smartphones werde die Gewährleistung bzw. Garantie häufig mit dem Hinweis verweigert, es handle sich um einen Wasserschaden, schreiben die Verbraucherschützer in der aktuellen Ausgabe des "Konsument". Da könne unter Umständen schon Kondensfeuchtigkeit ausreichend sein, die beispielsweise bei starken Temperaturschwankungen entsteht.
Obwohl viele Konsumenten prinzipiell bereit wären, ihr Handy kostenpflichtig zu reparieren, werde dies von den Servicestellen der Hersteller oftmals mit der Begründung abgelehnt, dass Folgeschäden durch eingetretene Feuchtigkeit nicht auszuschließen seien. Der Konsument, so die Kritik der Verbraucherschützer, bleibe dann mit einem kaputten Gerät zurück und werde für die lapidare Festellung "Feuchtigkeitsschaden" auch noch mit rund 40 Euro zur Kasse gebeten.
Viele Shops zu Reparatur bereit
Doch gerade viele kleinere Handyshops seien weniger rigid und zumindest bereit, eine Reparatur zu versuchen, so der "Konsument". Von österreichweit insgesamt 62 angeschriebenen Reparaturbetrieben antworteten immerhin 39, von denen wiederum nur elf eine Reparatur ablehnten. Die übrigen 28 Shops fühlten sich zu einer Reparatur imstande.
Die meisten reparaturbereiten Betriebe gab es demnach in Wien, nämlich neun, gefolgt von Niederösterreich mit vier Firmen. Einzig in Graz und im gesamten Burgenland habe man keine Reparaturstelle ausfindig machen können, so der "Konsument". Doch in der Regel ließen sich defekte Geräte ohnehin per Post einsenden, man müsse also keine langen Hin- und Rückwege auf sich nehmen.
Immerhin sechs Betriebe boten von sich aus und somit ohne ausdrückliche Nachfrage an, die Prüfung der Reparierbarkeit kostenlos durchzuführen. Meistens wurden allerdings keine Angabe dazu gemacht; man müsse wohl mit einem mehr oder weniger hohen Betrag für die Diagnose rechnen, so die Konsumentenschützer. In einigen Fällen seien zehn bis 20 Euro genannt worden.
Reparaturen "mit teils kühnen Begründungen" abgelehnt
Aufseiten der Verweigerer hingegen seien Reparaturen "mit teils kühnen Begründungen" abgelehnt worden. So antwortete ein Betrieb etwa, dass Wasserschäden von keiner Firma mehr repariert würden, "da meistens das Handy innen oxidiert und später nach der Reparatur wieder nicht funktioniert".
Ob eine Reparatur sich noch lohne, hänge jedoch schlicht davon ab, wie tief die Feuchtigkeit eingedrungen ist. "Oft reicht eine Reinigung des Innenlebens, Oxidationsspuren oder Staub können mit einer Bürste entfernt bzw. weggeblasen werden", erläutert der "Konsument".
Mancher Shop bekannte erstaunlich offen, was hinter der Ablehnung steckt. So bedauerte eine Firma aus Oberösterreich: "Als Servicepartner des Herstellers X müssen wir uns an dessen Richtlinien halten und dürfen keine Feuchtigkeitsschäden reparieren." Argumentiert werde das mit den möglichen Folgeschäden: Man könne eben nicht ausschließen, dass das Handy später wieder nicht funktioniere, aufgrund der Gesetzeslage müsse man aber Gewährleistung bieten.
"Sture Haltung nicht ganz logisch"
"Ganz logisch ist diese sture Haltung nicht, denn wenn bei Neugeräten jegliche Gewährleistung abgewiesen werden kann, sobald ein Feuchtigkeitseintritt festgestellt wurde, könnte man natürlich auch bei Reparaturleistungen so vorgehen: Funktioniert das Handy nach der Reparatur nicht und ist dies auf einen Feuchtigkeitseintritt zurückzuführen, erlischt die Gewährleistungspflicht", heißt es im "Konsument". Und im Übrigen bewiesen Dutzende Servicebetriebe Tag für Tag, "dass auch Handys mit einem Wasserschaden repariert werden können".
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