Der Richter hatte Motorola untersagt, ein Patenturteil des Mannheimer Landgerichts für Verkaufsverbote zu nutzen. In dem Streit geht es um Patente für den Videostandard H.264, der in vielen Geräten und Programmen zum Einsatz kommt. Das Landgericht Mannheim hatte im Mai die Verletzung von zwei Motorola-Patenten durch Microsoft festgestellt.
Obwohl es um einen Prozess in Deutschland gehe, sei die Verfügung des Gerichts aus Seattle in diesem konkreten Fall rechtens gewesen, entschieden die Berufungsrichter. Das US-Verfahren habe früher begonnen und es gehe um zwei amerikanische Unternehmen, hieß es zur Begründung. Der Fall hatte für viel Aufsehen gesorgt - vor allem, weil Microsoft in Erwartung des Mannheimer Urteils sein europäisches Logistikzentrum aus Nordrhein-Westfalen in die Niederlande verlegte.
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