Die Verwertungsgesellschaft zitiert aus dem Beschuss des OLG, demzufolge die Speicherkapazität der Musik-Handys "der Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Audio- und audiovisueller Werke" diene und "für andere Zusatzfunktionen kaum benötigt" werde.
Entsprechend sei die Forderung nach einer modernen Speichermedienabgabe aus der Sicht Graningers "völlig legitim", sichere diese doch nicht nur das Einkommen der Kreativwirtschaft, "sondern schafft auch Rechtssicherheit für Konsumenten".
Verwertungsgesellschaft gegen "Kulturabgabe"
Auch der Oberste Gerichtshof hatte zuletzt in einem anderen Rechtsstreit entschieden, dass bei Computerfestplatten von einer Vergütungspflicht auszugehen sei, sofern dem Rechteinhaber nicht nur "ein geringfügiger Nachteil" entsehe. Das entsprechende Verfahren zwischen Hewlett Packard und der Austro Mechana wurde damit an das Erstgericht zurückverwiesen.
Nichts abgewinnen können die Verwertungsgesellschaften dem Vorschlag einer monatlichen "Kulturabgabe" von 50 Cent pro Haushalt, den die in der "Plattform für modernes Urheberrecht" organisierten Hardwarehersteller vorgebracht haben.
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