Der Mobilfunkbetreiber sucht seit 2006 nach einem Standort für einen Sendemast in Neuhofen. Am Rande einer Siedlung hatte er einen Grundeigentümer gefunden, der mit dem Bau einverstanden gewesen wäre. Die Anrainer waren jedoch dagegen. Der Gemeinderat entschied für sie. Der Bürgermeister schickte dem Mobilfunker einen abschlägigen Bescheid. Dieser erstattete daraufhin 2009 Anzeige wegen des Verdachts des Amtsmissbrauches. Engertsberger drohten bis zu fünf Jahre Haft. Nun stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
"Ganz besonders freut mich, dass auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) für uns entschieden hat - dort war zudem ja auch eine Säumnisbeschwerde eingereicht worden", so Engertsberger. Der VwGH habe sich inhaltlich der Gemeinde angeschlossen. Sie argumentierte gestützt auf mehrere Gutachten, unter anderem des Ortsbildbeirates des Landes, mit einer Beeinträchtigung des Ortsbildes durch den 23 Meter hohen Mast.
Das Land hatte erst am vergangenen Freitag der Gemeinde mitgeteilt, dass es einen neuerlichen Bescheid aufgehoben habe. Es machte formale Gründe geltend. Zur Zeit der Ausstellung des Bescheides sei nicht Neuhofen, sondern der Verwaltungsgerichtshof zuständig gewesen. Engertsberger kündigte an, dass der Gemeinderat, der nun zuständig sei, demnächst einen neuerlichen ablehnenden Beschluss zum Handymast fassen werde.
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