In Streit mit Apple

EU wirft Motorola Marktmissbrauch vor

Elektronik
06.05.2013 12:06
Die EU-Kommission wirft dem Handyhersteller Motorola den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung und damit einen Verstoß gegen das Kartellrecht vor. Die Brüsseler Behörde übermittelte dem Unternehmen am Montag seine Kritikpunkte wegen möglichen Missbrauchs im Bereich von Mobiltelefonpatenten. EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia merkte an, dass Unternehmen ihre Zeit lieber dafür verwenden sollten, Innovationen zu schaffen, statt ihre geistigen Eigentumsrechte zu missbrauchen, um Wettbewerber vom Markt fernzuhalten.

Die EU-Kommission kritisiert, dass Motorola durch eine in Deutschland gegen Apple beantragte Unterlassungsverfügung auf der Grundlage seiner für die Einhaltung von Mobilfunkstandards unerlässlichen Patente (sogenannte "standard-essential patents", kurz SEP) seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe.

Während im Falle von Patentverletzungen Unterlassungsverfügungen durchaus eine mögliche Abhilfemaßnahme seien, könne ein solches Vorgehen eine missbräuchliche Verhaltensweise darstellen, wenn es um SEPs geht und der potenzielle Lizenznehmer bereit ist, eine Lizenz zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen zu erwerben, so die EU-Kommission.

In einem solchen Fall sollte es für SEP-Inhaber mit einer marktbeherrschenden Stellung nach momentaner Auffassung der Brüsseler Behörde nicht möglich sein, einen Antrag auf Unterlassungsverfügung zu stellen, da dies die Lizenzverhandlungen verzerre und den Lizenznehmern möglicherweise überzogene Lizenzbedingungen auferlege. Eine Unterlassungsverfügung bedeutet zudem in der Regel, dass das angeblich patentverletzende Produkt nicht verkauft werden darf. Ein solcher Missbrauch von SEPs könnte letztlich den Verbrauchern schaden.

Die fraglichen SEPs von Motorola beziehen sich auf den GPRS-Mobilfunkstandard des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen als Teil des GSM-Standards, bei dem es sich um einen zentralen Industriestandard für mobile und drahtlose Telekommunikationsdienste handelt. Als dieser Standard in Europa eingeführt wurde, verpflichtete sich Motorola, die Lizenzen für die Patente, die der Konzern als für den Standard unerlässlich erklärt hatte, zu fairen Bedingungen zu erteilen.

Dennoch beantragte Motorola auf der Grundlage eines GPRS-SEPs eine Unterlassungsverfügung gegen Apple in Deutschland. Nach Erteilung der Unterlassungsverfügung setzte das Unternehmen diese Verfügung durch, obwohl Apple sich bereit erklärt hatte, die von dem deutschen Gericht festzulegenden Lizenzgebühren zu zahlen.

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