Am 12. Dezember 2012 hatte die EU-Kommission die Übernahme der österreichischen Orange-Mobilfunksparte durch Drei (Hutchison) unter Auflagen genehmigt. Demnach muss Drei etwa Frequenzrechte an einen möglichen künftigen neuen Marktteilnehmer verkaufen. In Anbetracht dieser Verpflichtungsangebote sei die Übernahme wettbewerbsrechtlich unbedenklich, hatte die Brüsseler Behörde gemeint.
Hutchison habe weitere Verpflichtungen vorgeschlagen, um die Bedenken der EU-Kommission auszuräumen, teilte die EU-Behörde mit. Die Kommission hatte befürchtet, dass die Übernahme zu höheren Endkundenpreisen und weniger Wettbewerb führen würde.
Deutliche Preiserhöhungen
Almunia hatte im Frühjahr des Jahres bereits Kritik an der Entscheidung anklingen lassen. Nach der Reduktion des Marktes von vier auf drei Teilnehmer hatte es hierzulande teils deutliche Tariferhöhungen gegeben. Er sorge sich um die zunehmende Marktmacht großer Telekomfirmen, hatte der Kommissar gemeint.
Am Mittwoch sagte der Kommissar, jeder Fall im Telekombereich sei für sich zu entscheiden. Allerdings gebe es bei der Entscheidung zu E-Plus und O2 in Deutschland sehr wohl vorherige Verpflichtungen. Solange die nicht erfüllt sein, werde die Übernahme nicht komplettiert.
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