Nach übereinstimmender Auffassung der zuständigen Ämter in den drei Städten sei das Angebot des kalifornischen Unternehmens nicht mit geltenden Gesetzen vereinbar, berichtete die Zeitung. Demnach müssten Fahrer, die bei Uber ihre Dienste anbieten, einen Personenbeförderungsschein vorweisen. Außerdem benötige das Unternehmen möglicherweise Taxi-Konzessionen. In München wolle man noch abwarten, aber zielgenau die Fahrer kontrollieren.
Die Verkehrsbehörde der Hansestadt Hamburg hatte Uber Anfang der Woche verboten und dem Unternehmen eine sogenannte Untersagungsverfügung zugestellt. Uber kündigte am Donnerstag an, beim Verwaltungsgericht Widerspruch dagegen einzulegen. Die Behörden in Hamburg hätten ihre Befugnisse überschritten. "Uber wird seinen Service auch weiterhin in allen Städten anbieten", kündigte das Unternehmen in der "Süddeutschen Zeitung" an.
Uber ist mittlerweile in 42 Ländern tätig und stößt vielerorts auf Widerstand, insbesondere in der Taxibranche. Es erlaubt unter anderem Privatleuten, via Smartphone-App Fahrten anzubieten, die in der Regel deutlich günstiger sind als die jeweils ortsüblichen Taxitarife.
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