Formel 1 im Ticker:
Dem Urteil zufolge hat Apple Anspruch auf Schadenersatz. Motorola muss demnach seine Geräte mit der durch das Patent geschützten Technik zurückrufen. Außerdem muss das Unternehmen Auskunft über Umsätze und Verkäufe geben.
Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, werden vorerst weder Schadenersatz noch Rückruf fällig. Motorola hat einen Monat Zeit zur Berufung. Das umstrittene Patent betrifft eine Funktion, durch die beim Scrollen die Ansicht auf die zuletzt betrachtete Stelle zurückspringt.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.