Der Bürgermeister der etwa 90 Kilometer nordöstlich von Paris gelegenen Stadt Chateau-Thierry machte dabei geltend, dass bei der Genehmigung der neuen Antenne ursprünglich ein Abstand von 98 Metern vorgesehen war. In den Osterferien wurde die Antenne dann aber in nur 68 Metern Entfernung aufgestellt.
Der betroffene Mobilfunknetzbetreiber Orange zeigte sich erstaunt über die Entscheidung, die Schule zu schließen. Es gebe weder eine nationale, noch eine internationale Regelung, die einen Mindestabstand zu bestimmten Gebäuden vorschreibe.
Mobilfunknetzbetreiber haben in Frankreich zunehmend Ärger mit den Behörden. Erst Anfang Februar hatte zum ersten Mal ein französisches Gericht den Abbau eines Sendemasts angeordnet. Es begründete die Entscheidung damit, dass Strahlenschäden für die Anrainer nicht ausgeschlossen seien.
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