Vor allem bei Geräten mit wenig Speicher, die sich auch nicht per SD-Karte erweitern lassen, könne das zum drängenden Problem werden, berichten die Verbraucherschützer. Oft sei schon bei Auslieferung fast die Hälfte des Speichers belegt. Im Zweifel heiße es dann: andere Apps deinstallieren oder - falls vorhanden - auf eine SD-Karte verschieben, was aber auch nicht immer möglich sei.
Eine Möglichkeit, die Apps doch noch loszuwerden und Speicherplatz freizuräumen, sei das sogenannte Rooten. Dadurch erlange der Nutzer Zugriff auf sonst gesperrte Bereiche des Betriebssystems wie die Rechteverwaltung für Apps. Wer rootet, muss den Experten zufolge jedoch wissen, dass danach im Prinzip jede Anwendung Root- oder Administratoren-Rechte bekommen kann. Der Nutzer müsse fortan also genau darauf achten, ob und welcher App er Root-Rechte erteilt, wenn diese danach verlangt.
Außerdem verweigerten die meisten Hersteller nach dem Rooten Garantie oder Gewährleistung, was insbesondere bei älteren Geräten jedoch irgendwann nicht mehr ins Gewicht falle.
Den Verbraucherschützern zufolge könnten Nutzer auch noch einen Schritt weiter gehen und ein alternatives Betriebssystem installieren, das die Root-Rechte von Haus aus mitbringt. Über die sogenannten ROMs bekomme man bei Googles Android-System selbst dann noch Aktualisierungen für sein Gerät, wenn es vom Hersteller längst nicht mehr unterstützt werde. Vor dem Rooten oder einer ROM-Installation empfehlen die Experten jedoch dringend ein Backup des Systems und aller wichtigen Daten. Eines der bekanntesten und verbreitetsten alternativen ROMs ist die CyanogenMod.
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