Gesetz in Frankreich

Arbeitnehmer erhalten “Recht auf Abschalten”

Web
03.01.2017 08:24

Einfach mal abschalten - das fällt Arbeitnehmern immer häufiger auch nach Feierabend schwer. Denn viele sind selbst dann noch per Smartphone oder E-Mail für ihren Arbeitgeber erreichbar. In Frankreich will man dem nun per Gesetz ein Ende setzen: Seit 1. Jänner gesteht das Land Arbeitnehmern grundsätzlich zu, Kommunikationsmittel für berufliche Zwecke nach Feierabend abzuschalten - und damit Anrufe und Mails außerhalb der Arbeitszeiten zu ignorieren.

Die seit dem Jahreswechsel im Arbeitsrecht verankerte Bestimmung gilt für Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern und erlaubt diesen, berufliche E-Mails und Telefonate außerhalb der Arbeitszeiten zu ignorieren. In welchem Umfang die Unternehmen das "Recht auf Abschalten" umsetzen, soll zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern ausgehandelt werden. Die Regelung ist Teil der Reformen im französischen Arbeitsrecht, die den Namen der zuständigen Ministerin Myriam El Khomri tragen. Das Ministerium verwies auf eine Studie des Meinungsforschungsinstituts Eleas, der zufolge 37 Prozent der befragten Angestellten ihre beruflichen Kommunikationsmittel auch nach Feierabend oder am Wochenende nutzen.

Ständige Erreichbarkeit und ihre Folgen
Die ständige Erreichbarkeit hat Schattenseiten. Erholungszeiten würden verkürzt oder unterbrochen, auch der Abstand zwischen Arbeit und nächtlicher Ruhe falle unter Umständen schmaler aus und könne zu Schlafstörungen führen, so eine Untersuchung der Initiative Gesundheit und Arbeit aus dem Jahr 2013. Eine ernste Konsequenz könne ein Erschöpfungszustand sein. Stressbedingte Gesundheitsbeschwerden wie Bluthochdruck und psychische Beschwerden wie Ängstlichkeit, Schlafstörungen, Burnout oder ernsthafte Krankheiten wie Depression seien schlimmstenfalls die Folge.

Schutzmechanismen für Mitarbeiter
Einige Konzerne haben inzwischen dementsprechende Schutzmechanismen für ihre Mitarbeiter eingeführt. Der Vorstand der Deutschen Telekom etwa hat zur Maßgabe gemacht, dass leitende Angestellte ihren Mitarbeitern nach Dienstschluss, am Wochenende und im Urlaub keine Mails schicken. Bei BMW und Volkswagen räumen spezielle Regelungen den Beschäftigten ein Recht auf Nichterreichbarkeit ein. VW hatte vor einigen Jahren bereits eine E-Mail-Sperre eingerichtet, die Tarifmitarbeiter in den Randzeiten - etwa abends - von E-Mails abkoppelt. Sie können dann weder Mails empfangen noch senden. Und Daimler stellt seinen Mitarbeitern frei, eingehende E-Mails während ihres Urlaubs einfach löschen zu lassen.

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