Die Kommission hatte kritisiert, dass Apple den Reparaturanspruch nur in jenem Land gewährt, in dem das iPhone auch gekauft wurde. Dieses Problem sei mit der Zusage für grenzüberschreitende Reparaturen nun gelöst. Zugleich habe Apple andere Entwickler von Apps benachteiligt und ihnen Lizenzen vorenthalten, um Wettbewerber auszuschalten. Nun werde Apple die Beschränkungen für die Entwicklung der Apps mit Hinblick auf die Konkurrenz lockern.
Die Kommission erklärte daraufhin, die Ermittlungen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens einzustellen. Für den Fall, dass die EU-Kartellwächter Apple einer Marktabschottung zum Schaden von Kunden und Verbrauchern für schuldig befunden hätte, hätten sie Apple zu einem Bußgeld in Höhe von bis zu zehn Prozent seines Jahresumsatzes verpflichten können.
"Die Antwort von Apple auf unsere vorläufigen Untersuchungen zeigt, dass die Kommission über die Wettbewerbsregeln schnelle Ergebnisse zum Nutzen des Verbrauchers erzielt, ohne ein offizielles Verfahren einleiten zu müssen", sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia.
Bereits 2008 war Apple mit seinen Preisen für das Herunterladen von Musik aus seinem iTunes-Store ins Visier der Brüsseler EU-Behörde geraten. Auch in diesem Fall entging Apple einem EU-Verfahren, indem der Konzern gleiche Preise für alle Nutzer in der EU ankündigte.
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