Als Begründung führte das Gericht an, dass zum Zeitpunkt der Aussage diese durch eine aktuelle, öffentlich zugängliche Studie belegt gewesen sei. Dass es noch aktuellere Daten gab, die "3" aufgrund des massiven Netzausbaus teilweise höhere Datengeschwindigkeiten als A1 bescheinigten, musste A1 laut Urteilsspruch nicht wissen. Die Kampagne selbst wurde vor einiger Zeit eingestellt.
"3" sieht sich trotz Niederlage vor Gericht als Sieger, da nun offenkundig sei, dass A1 nicht mehr "fast doppelt so schnell" Daten transportiert wie die Konkurrenz - und daher damit auch nicht mehr werben darf. "Fakt ist, dass sich in den letzten Monaten sehr viel getan hat: Wir haben unser Netz massiv ausgebaut und können jetzt die höchsten Downloadgeschwindigkeiten nachweisen. '3'-Kunden surfen jetzt am schnellsten", kommentierte "3"-Chef Jan Trionow.
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