"Schmähgedicht"

ZDF-Mitarbeiter wollen Satire wieder in Mediathek

Medien
14.04.2016 14:19

Die Löschung der umstrittenen Satire von Jan Böhmermann über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan aus der ZDF-Mediathek stößt innerhalb des Senders auf Widerstand. "Wir würden es begrüßen, wenn die 'Schmähkritik' vom Giftschrank wieder in die Mediathek gestellt wird. Als Dokument der Zeitgeschichte", heißt es laut "Spiegel Online" in einem Schreiben des Redakteursausschusses des Senders.

Personen der Zeitgeschichte müssten sich bitterböse Satire gefallen lassen. Das Schmähgedicht und die Folgen wertet der Redakteursausschuss demnach als Erfolg, berichtete "Spiegel Online" am Donnerstag. "Eine ZDF-Sendung bewegt Regierungschefs und ersetzt ein juristisches Proseminar. Programmauftrag erfüllt", heißt es in dem Brief. Der Preis dafür sei allerdings eine ZDF-Führung, "der teilweise vorauseilender Gehorsam nachgesagt wird" und Redakteure, die abgenommene Filme aus der Mediathek nehmen müssten. "War es das wirklich wert?"

Das ZDF lehnte es ab, den Beitrag wieder online zu stellen. "Es ist das gute Recht des Redakteursausschusses diese Meinung zu vertreten", teilte der Sender mit. Das ZDF bleibe aber bei seiner Entscheidung, "weil die Passage nicht den Qualitätsansprüchen und Regularien des ZDF entspricht".

"Schmähkritik"
Böhmermann hatte Erdogan in dem Gedicht, das er als "Schmähkritik" angekündigt und in den Kontext einer Diskussion über die Grenzen von Satire und Meinungsfreiheit gestellt hatte, mit Worten unter der Gürtellinie angegriffen. Das ZDF strich den Ende März in der Show "Neo Magazin Royale" gesendeten Beitrag aus dem Archiv.

Die Satire schlug politisch hohe Wellen, Böhmermann drohen strafrechtliche Konsequenzen. Die Bundesregierung prüft derzeit ein Begehren der Türkei, den Moderator wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts zur Verantwortung zu ziehen. Die Beratungen darüber dauerten noch an, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Donnerstag.

Erdogan stellte zusätzlich auch persönlich Strafanzeige wegen Beleidigung. Auf der zivilrechtlichen Seite weigert sich Böhmermann, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Äußerungen nicht zu wiederholen.

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