BP-Wahlduelle

Lugner blitzt mit Beschwerde gegen den ORF ab

Medien
23.12.2016 10:04

Der ORF hat mit seiner Einladungspolitik für die TV-Kurzduelle vor dem ersten Bundespräsidenten-Wahlgang im April nicht gegen das ORF-Gesetz verstoßen. Das hat die Medienbehörde KommAustria in einer aktuellen Entscheidung festgestellt. Damit holte sich der gescheiterte Kandidat Richard Lugner mit seiner Beschwerde eine Abfuhr.

Der ORF hatte damals mit einem neuen Diskussionsformat auf die Kandidatenfülle für den ersten Wahlgang reagiert: In "Die 2 im Gespräch" trafen die Kandidaten zu Kurz-Konfrontationen aufeinander. Von den sechs Bewerbern wurden allerdings nur fünf geladen: auf Baumeister Lugner verzichtete der ORF. Begründet wurde dies mit "journalistischer Relevanz" und auch journalistischen Motiven wie etwa der Sendungslänge.

Außerdem ließ sich der öffentlich-rechtliche Sender von den Meinungsforschungsinstituten Sora und Spectra bescheinigen, dass Lugner kaum Aussicht auf einen Einzug in die Stichwahl habe. Zur "Elefantenrunde", der Diskussion aller Kandidaten, wurde Lugner sehr wohl geladen.

Empörter Lugner klagte bei Kommunikationsbehörde
Dieser war trotzdem empört und ortete eine "negative Wahlwerbung" durch den ORF, da er nicht bei den Kurzduellen dabei sein durfte. Es folge die Beschwerde an die KommAustria. Die legte nun aber in ihrem rund 50-seitigem Bescheid dar, dass nicht erkennbar sei, dass die Entscheidung, Lugner nicht einzuladen, und die Begründungen dafür "mit dem Objektivitätsgebot unvereinbar wären".

Insgesamt habe der ORF in seiner Vor-Wahlberichterstattung alle Kandidaten in einem "nicht als unausgewogen anzusehenden Verhältnis berücksichtigt", hielt die Behörde fest. Sie verwies außerdem auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), der festgehalten hat, dass Parteien keinen grundsätzlichen Anspruch auf die "Präsenz in einer bestimmten Sendung" hätten.

Einladungsentscheidung war im gesetzlichen Rahmen
Die "Art und Weise", wie der ORF Kriterien für die Einladung aufgestellt und diese Entscheidung dann auch begründet habe, sei innerhalb des "gesetzlich zukommenden Gestaltungsspielraums" gelegen, so die KommAustria. In der Folge wies sie auch weitere Beschwerden Lugners rund um "Die 2 im Gespräch" als unbegründet ab.

Lugner hat nun vier Wochen ab Zustellung des Bescheids Zeit, sich für einen Weg zum Bundesverwaltungsgericht als zweite Instanz zu entscheiden. Sein Rechtsvertreter, Alexander Scheer, ließ dies gegenüber der Austria Presse Agentur (APA) vorerst offen.

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