20-Prozent-Quote

EU fordert mehr europäische Inhalte auf Netflix

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25.05.2016 14:34

Europäische Videoproduktionen sollen nach dem Willen der EU-Kommission bei Streaming-Anbietern wie Netflix und Amazon stärker zum Zuge kommen. On-Demand-Videodienste müssten künftig 20 Prozent ihres Angebots mit europäischen Produktionen füllen, diese sollen außerdem eine "gute Sichtbarkeit" bei der Platzierung erhalten, erklärte die Kommission.

Dies sieht ein Entwurf der EU-Behörde zur Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vom Mittwoch vor. Derzeit investieren Fernsehveranstalter nach Angaben der EU-Kommission rund 20 Prozent ihrer Einnahmen in selbst produzierte Inhalte, Anbieter von Abrufdiensten dagegen nur weniger als ein Prozent.

Mehr Flexibilität für Fernsehwerbung geplant
Die EU-Kommission will überdies Fernsehveranstaltern mehr Flexibilität bei der Werbung einräumen. Die Obergrenze eines Sendezeitanteils von 20 Prozent zwischen 7 und 23 Uhr bleibt demnach erhalten. Anstelle der derzeit erlaubten zwölf Minuten pro Stunde könnten die Fernsehveranstalter allerdings künftig freier entscheiden, wann sie im Tagesverlauf Werbung zeigen.

Fernsehveranstaltern und Anbietern von Abrufdiensten soll außerdem mehr Flexibilität beim Einsatz von Produktplatzierung und Sponsoring eingeräumt werden, solange die Zuschauer darüber informiert werden, erklärte die EU-Kommission.

EU will mehr Schutz für Jugendliche im Netz
Nach dem Entwurf der EU-Kommission sollen Videoplattformen Minderjährige in Zukunft auch stärker vor schädlichen Inhalten wie Pornografie und Gewalt sowie alle Bürger vor Aufstachelung zum Hass schützen. Vorgesehen sind Mechanismen zur Meldung schädlicher Inhalte, Altersüberprüfungssysteme und Systeme zur elterlichen Kontrolle, erklärte die Kommission.

Die EU-Behörde will alle Videoplattformanbieter einladen, im Rahmen einer Allianz für einen besseren Schutz von Minderjährigen im Internet an einem Verhaltenskodex für die Branche mitzuarbeiten. Die nationalen Regulierungsstellen sollen die Befugnis zur Durchsetzung der Vorschriften erhalten, bis hin zur Verhängung von Geldstrafen.

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