Übernahme

ATV-Verkauf: Keine vertiefte Prüfung empfohlen

Medien
28.02.2017 08:40

Die Wettbewerbskommission gibt keine Empfehlung ab, den Zusammenschluss von ATV mit ProSiebenSat.1Puls4 einer vertieften Prüfung zu unterziehen, ihn also vor dem Kartellgericht zu behandeln. Das teilte die Vorsitzende der Kommission, Anna Hammerschmidt, am Montag mit.

(Bild: kmm)

Die achtköpfige Wettbewerbskommission war am Montag zusammengetreten und hatte den Fall erörtert. Sie ist sozialpartnerschaftlich und mit Experten besetzt und fungiert als das beratende Organ der Bundeswettbewerbsbehörde.

In einem Zusammenschlussverfahren kann sie dieser empfehlen, einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht zu stellen. Folgt die Behörde dieser Empfehlung nicht, hat sie das zu begründen und diese Begründung auch zu veröffentlichen.

Dies wird im Fall von ATV aber nun ohnehin nicht nötig. Einzelheiten wurden nicht genannt, für alle weitere Fragen zu der Causa wurde an die Bundeswettbewerbsbehörde selbst verwiesen. 

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