Anti-Pelz-Demo

NÖ: Drei Freisprüche in Tierschützer-Prozess

Österreich
19.05.2014 12:06
Drei Tierschützer, die sich am Landesgericht Wiener Neustadt wegen versuchter Nötigung im Rahmen einer Anti-Pelz-Demonstration vor der Firmenzentrale von Kleider Bauer verantworten mussten, sind am Montag freigesprochen worden. Die zwei angeklagten Männer und eine Frau hatten sich nicht schuldig bekannt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die drei Angeklagten waren 2011 im Kreise der einst 13 angeklagten Tierschutzaktivisten vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung - rechtskräftig - freigesprochen worden. Der Freispruch von der versuchten Nötigung war aber aufgehoben worden, weshalb es nun zu einem zweiten Rechtsgang kam.

Demo gegen Handel von Pelzen
Dem Trio war vorgeworfen worden, im Februar 2008 vor der Firmenzentrale von Kleider Bauer eine Demo abgehalten und dabei die Pressesprecherin der Modekette genötigt haben, indem sie auf deren Auto einschlugen und ihr ein Flugblatt mit der Aufschrift "Ausstieg aus dem Pelzhandel - Jetzt!" unter die Nase hielten. "Damit sind weitere sukzessive Übelszufügungen in der Art schwerer Sachanschläge zum Nachteil der Firma Kleider Bauer und deren Angestellten angekündigt worden", war in der Anklageschrift zu lesen.

Die weibliche Angeklagte "soll am 24. Mai 2007 in München mit einer Rede im Rahmen der Aktionärsversammlung eines anderen Modehauses zu verstehen gegeben haben, dass es eine Offensive permanenter schwerwiegender Straftaten gegen das Vermögen des Unternehmens, deren Angestellter und Zulieferer geben werde, sollte das Unternehmen nicht vom Handel mit Pelzen und Pelzprodukten Abstand nehmen."

Verteidiger: "Grenzen der Meinungsfreiheit nie überschritten"
Die Verteidiger Phillip Bischoff und Alexia Stuefer pochten auf die "absoluten Grundrechte auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit". Dabei seien in den inkriminierten Tatbeständen nie die Grenzen überschritten worden. "Man muss schon ein Jurist sein, um zu verstehen, dass eine Rede (gemeint ist jene der Angeklagten in München, Anm.) zur Straftat erklärt wird", ätzte etwa Anwalt Bischof.

Richter: Tatbestand "in keinster Weise erfüllt"
Der Freispruch für die drei Angeklagten wurde vom Publikum im Schwurgerichtssaal mit Applaus quittiert. Der Tatbestand der versuchten Nötigung sei "in keinster Weise erfüllt", sagte Einzelrichter Erich Csarmann in seiner fundierten Urteilsbegründung.

Die Polizei habe das Auto der damaligen Pressesprecherin von Kleider Bauer penibel untersucht: Es seien Abdrücke von Handflächen festgestellt worden, aber nicht die kleinste Delle, betonte der Richter. Die Frau sei nicht terrorisiert worden, es habe an Intensität gefehlt, um sie in ihrer Freiheit einzuschränken, meinte er. Das vom Richter verkündete Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.

Bereits am Dienstag hatte sich ein ehemaliger Kampagnenleiter der Vier Pfoten wegen Tierquälerei im Rahmen einer Schweinebefreiung vor Richter Erich Csarmann verantworten müssen. Der nach kurzer Verhandlung erfolgte Freispruch ist mittlerweile rechtskräftig. Am 27. und 28. Mai geht es dann noch einmal um Nötigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt, die einem VGT-Mitarbeiter (Verein gegen Tierfabriken) angelastet wird.

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