Nicht rechtskräftig wurden laut einer Aussendung vom Montagnachmittag die Freisprüche in Bezug auf folgende Anklagepunkte: Nötigung, versuchte Nötigung, Sachbeschädigung, Tierquälerei sowie Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Entscheidung am Montag zugestellt
"Das Oberlandesgericht Wien gab nun der Berufung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt statt und hob diese Freisprüche auf, weil sich das Erstgericht zu diesen Vorwürfen nicht ausreichend, auch mit den belastenden Beweismitteln, auseinandergesetzt und seine Würdigung der Beweise nicht ausreichend begründet hat", hieß es seitens des OLG. Die Entscheidung sei am Montag "den Verteidigern der betroffenen Beschuldigten zugestellt" worden.
"Der Freispruch vom Vorwurf der 'kriminellen Vereinigung' und von einigen anderen Tatvorwürfen durch das Landesgericht Wiener Neustadt vom Mai 2011 blieb unbekämpft und wurde rechtskräftig", betonte das OLG Wien.
Balluch: "Entscheid ist demokratiegefährdend"
Der Entscheid sei "demokratiegefährdend", reagierte der Obmann des "Vereins gegen Tierfabriken", Martin Balluch, ehemals Hauptangeklagter in dem Verfahren gegen Aktivisten, die sich 14 Monate lang wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation verantworten mussten, am späten Montagnachmittag. Das OLG habe "maximal negativ" entschieden und sei jeder Berufung der Anklagebehörde gefolgt. Er selbst zähle nicht zu den fünf Betroffenen.
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