Nach mehr als 1 Jahr

Acht Freisprüche in Tierschutz-Prozess nun rechtskräftig

Österreich
29.06.2012 15:49
Über ein Jahr hat es gedauert, aber jetzt ist es so weit: Der im Mai 2011 im Wiener Neustädter Tierschützer-Prozess erfolgte Freispruch vom Vorwurf der Beteiligung an einer kriminellen Organisation ist für zumindest acht Tierschützer rechtskräftig geworden.

Eine Berufung gegen diesen Freispruch sei nach Durchsicht und Prüfung der Urteilsbegründung "nicht aussichtsreich erschienen", so Behördensprecher Erich Habitzl. Daher habe man nur im Fall einiger Einzeldelikte Berufung eingelegt. Konkret gehe es dabei um die Freisprüche wegen schwerer Nötigung, schwerer Sachbeschädigung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Tierquälerei. Berufen werde in diesen Fällen wegen "Nichtigkeit und Schuld", wie Habitzl sagte. Für acht der 13 Angeklagten – ihnen wurde nur die kriminelle Organisation zur Last gelegt – ist das Urteil somit rechtskräftig.

Wie entscheidet nun das Oberlandesgericht?
Das entsprechende Schreiben sei am Freitag beim Landesgericht Wiener Neustadt eingebracht worden und somit noch nicht an die Beschuldigten und ihre Anwälte zugestellt. Nähere Angaben könne man daher noch nicht machen, sagte Habitzl. Prinzipiell geht die Sache nun an das Oberlandesgericht Wien. Dieses hat zu entscheiden, ob es dem erstinstanzlichen Urteil Folge leistet oder es aufhebt und entweder eine eigene Entscheidung trifft oder das Verfahren an die erste Instanz zurückverweist.

Als "ersten positiven Schritt" bezeichnete der Ex-Erstangeklagte Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken, die teilweise Rechtskraft des Freispruchs, allerdings "mit Wermutstropfen". Die Berufung bei einigen der Einzeldelikte sei offenbar "ein Versuch, das Gesicht zu wahren". Dies gehe allerdings zulasten der noch Betroffenen.

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