Tierschützerprozess

Richterin: Urteil soll nun doch schon Ende April fallen

Niederösterreich
03.03.2011 13:21
Der seit einem Jahr laufende Tierschützer-Prozess in Wiener Neustadt dürfte nun doch früher als erwartet zu Ende gehen. Richerin Sonja Arleth habe am Donnerstag angekündigt, das Verfahren rasch abschließen zu wollen, teilte der Erstangeklagte Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), mit. Für die Schlussplädoyers Anfang April sollen die Gerichtstage bis 21 Uhr verlängert werden. Ende kommenden Monats soll es zur Urteilsverkündung kommen.

"Offenbar", so Balluch, sollen auch jene Zeugen der Anklage, die von der Verteidigung noch nicht befragt worden sind, nicht mehr erneut in den Zeugenstand gerufen werden. "Wir sind sehr erfreut zu hören, dass dieser Prozess jetzt endlich ein Ende nehmen wird."

Balluch wies auch darauf hin, dass bereits seit Anfang Februar keine Polizeischüler mehr im Gerichtssaal seien. Am Donnerstag sei außerdem bekannt gegeben worden, dass Besucher der Verhandlung keine Ausweise mehr vorweisen müssten. Selbst die erhöhte Polizeibewachung sei abgezogen worden.

Balluch: "Indizienprozess ohne Indiz"
Es kehre "endlich wieder Normalität ein", kommentierte Balluch. "Es war höchst an der Zeit, dass jemand in diesem absurden Theater eine Notbremse zieht. Für das Urteil reicht dem Gericht offenbar die Präsentation der Anklage. Es hat sich gezeigt: Ein Indizienprozess ohne jedes Indiz. Dass der Prozess bereits nach der Anklagepräsentation endet, ohne dass die Verteidigung ihre Argumente vorzubringen braucht, sagt wohl alles."

Alles deutet auf Freispruch hin
Beobachtern zufolge deutet die Tatsache, dass für Zeugen der Verteidigung keine Termine mehr vorgesehen werden, auf einen möglichen Freispruch hin. Seit 2. März 2010 müssen sich am Landesgericht 13 Tierschützer wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach §278a StGB verantworten, sieben davon werden weitere Delikte (u.a. Nötigung und Tierquälerei) vorgeworfen.

Auch die Grünen zeigten sich ob der Ankündigung, dass es Ende April bereits ein Urteil geben soll, erfreut: Das lasse auf Freispruch wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Organisation (§ 278a StGB) hoffen, so Justizsprecher Albert Steinhauser. Wolle die Vorsitzende keine Zeugen mehr hören und käme es dennoch zu einer Verurteilung, wäre das ein möglicher Nichtigkeitsgrund und das Urteil müsste wohl aufgehoben werden. Steinhauser: "Einen derartigen handwerklichen Fehler würde eine Richterin nicht machen."
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