Tierschutz-Prozess

Aufregung wegen Anwendung des “Mafiaparagrafen”

Niederösterreich
28.02.2010 13:42
Von legalen Kampagnen und normaler Tierschutzarbeit spricht der Verein gegen Tierfabriken, auf Beteiligung an einer kriminellen Organisation lautet hingegen die Anklage: Begleitet von einer Kundgebung beginnt am Dienstag in Wiener Neustadt der - wegen der Anwendung des sogenannten Mafiaparagrafen 278a - im Vorfeld viel diskutierte Prozess gegen 13 Tierschützer aus fünf verschiedenen Organisationen, sieben davon werden weitere Delikte vorgeworfen.

Die Anwälte des Hauptangeklagten und Obmanns des VGT (Vereins gegen Tierfabriken) wollen in einer Pressekonferenz am Montag die Umstände des Verfahrens erläutern. Auf der Internetseite des Vereins, von dem sich weiters der Geschäftsführer und drei Kampagnenleiter ausschließlich wegen Paragraf 278a verantworten müssen, wurden Links rund um die Verhandlung eingerichtet.

Offene Briefe an Nationalratsabgeordete und Richterin
Martin Balluch selbst hat sich im Vorfeld des Verfahrens mit offenen Briefen, die auf seiner Website nachzulesen sind, sowohl an Nationalratsabgeordnete als auch an die Richterin in der Causa gewandt. Darin erläutert er, dass die Polizei einige Straftaten identifiziert habe, bei denen eine Tierschutzmotivation nahe liege, die Täter aber unbekannt seien.

Weitere Hintergründe zum Prozess siehe Infobox!

Auf der anderen Seite stünden viele Personen und Vereine, die sich intensiv für Tierschutz einsetzen, aber keine Straftaten begangen hätten. "Mittels Paragraf 278a wird das nun kombiniert." So werde ihm zum Beispiel die Mitwirkung am Kunstsymposium "Das Tier als Subjekt" im Jahr 2001 vorgeworfen. Es stelle sich die Frage, ob diese Anwendung des Gesetzes tatsächlich im Sinne der Abgeordneten sei, appellierte Balluch auf eine Gesetzesänderung unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens.

Richterin solle "Notbremse" ziehen
In dem Brief an die Richterin wurde betont, dass die Mitstreiter des VGT nicht für die "Litanei" an von der Staatsanwaltschaft aufgezählten Straftaten verantwortlich seien, sich diese nun aber monatelang - teilweise mehr als 100 Kilometer von ihrem Wohnort entfernt - anhören müssten. Der gesamte Verein werde durch diese Aktion stillgelegt. Aus seiner Sicht könnte die Richterin die "Notbremse" ziehen und die "Anklage wegen Paragraf 278a aufgrund legaler Kampagnentätigkeit mangels einer rechtsstaatlichen Basis verwerfen".

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