Erster Schritt muss es sein, von der zuständigen Krankenversicherung einen formellen Bescheid über die Ablehnung zu erwirken. Eine bloße Mitteilung per ABS (Arzneimittel-Bewilligungs-System) an den Arzt ist keine gültige Grundlage für eine Anfechtung. Ein einfacher Brief des Versicherten an seinen Krankenversicherungsträger mit dem Ersuchen, ihm diesen Bescheid auszustellen, genügt. Die Versicherung ist verpflichtet, diesen Bescheid auszustellen. (Download des Musterbriefes "Bescheidaufforderung" siehe Linkbox)
Zweiter Schritt: Mit dem Bescheid in der Hand kann innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht Klage eingebracht werden. Der Versicherte kann auf diesem Weg die abgelehnte Leistung einfordern. Der Weg über das Arbeits- und Sozialgericht bedeutet, dass für den Kläger – im Unterschied zu einem Verfahren vor einem anderen Gericht – keine Kosten entstehen. Auch dann nicht, wenn der Kläger das Verfahren verlieren sollte. Auch die Klage ist per einfachem Brief möglich. (Download des Musterbriefes "Einreichung einer Klage" siehe Linkbox)
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