Uns liegt hier der traurigen Fall der an schweren Depressionen und Angstzuständen leidenden Frau Sch. vor, versichert bei der NÖGKK. Ihr Arzt verordnete „Remeron“, das nicht mehr bezahlt wird, weil es ein billigeres Ersatzpräparat gibt. Dieses erbricht Frau Sch. jedoch. Allerdings wollte die Kasse diesen Umstand weder der Patientin noch deren Arzt glauben.
Wir befragten dazu Prim. Dr. Christian Simhandl, Leiter der Abteilung für Psychiatrie am Krankenhaus Neunkirchen (NÖ). Der Facharzt wies darauf hin, dass der Wirkstoff bei diesen Medikamenten keineswegs absolut gleich ist. Das Ersatzmittel verursacht tatsächlich fallweise Übelkeit. Da die Patientin noch dazu an Angst leidet, ist es nun laut Dr. Simhandl durchaus möglich, dass die Umstellung auf das neue Mittel diese Angst noch verstärkt. Sein Vorschlag, einen dreimonatigen Versuch mit Remeron und abwechselnd mit dem neuen Mittel zu unternehmen, um die Verträglichkeit wirklich abzuklären, wurde von der NÖGKK mittlerweile abgelehnt. Wir hoffen, die Verantwortlichen überlegen sich diese Weigerung noch.
Danke
Auf Verständnis sind wir bei der Wiener Gebietskrankenkasse gestoßen. Die Patientin H. bekam die vom Arzt verschriebene Salbe gegen Herpes genitalis doch bewilligt. Patientin S. H. wurde die medizinisch notwendige Brustverkleinerung nach einem weiteren Gespräch bewilligt. Ihre schwere Brust hatte auf ihren Herzschrittmacher gedrückt und dadurch ständig Probleme verursacht. Eine gute Nachricht auch aus Tirol: Der an Depressionen und Übergewicht leidenden Patientin R. wurde „Reductil“ zur Gewichtsreduktion nach einer Diskussion zwischen Chefarzt, behandelndem Arzt und ArzneiOmbudsman doch bewilligt. Wir sagen in allen Fällen Danke!
Stand: 27. Juni 2007